Die Diplomaten und ihr Recht auf Unrecht

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Im Schutze der ImmunitätDie Diplomaten und ihr Recht auf Unrecht

Botschafter und andere Abgesandte bezahlen keine Parkbussen, erhalten Steuervergünstigungen und werden selbst bei Ladendiebstahl geschützt. Möglich macht es die diplomatische Immunität.

Jessica Pfister
von
Jessica Pfister
Müssen sich nicht vor Verkehrsbussen fürchten: Diplomaten im In- und Ausland.

Müssen sich nicht vor Verkehrsbussen fürchten: Diplomaten im In- und Ausland.

Ein Schweizer Diplomat soll in Kosovo ein Präparat zum Abnehmen geklaut haben. Doch auch wenn sich der Verdacht erhärten sollte – mit Sanktionen muss er wohl nicht rechnen. Denn Diplomaten, die ihr Land im Ausland vertreten, geniessen Immunität. Das heisst, die Polizei darf sie weder büssen noch anzeigen (siehe Box).

Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Diplomat beim Klauen erwischt wird - und einer Strafe entgeht. Vor acht Jahren wurde der Vizegeneralkonsul von Peru in einer Zürcher Coop-Filiale dabei beobachtet, wie er Ware in sein Köfferchen packte und an der Kasse vorbeilief. Als ihn der Ladendetektiv und die ausgerückte Polizei am Ausgang aufhielten, weigerte er sich, den Koffer zu öffnen. Er sei Diplomat, wies sich als solcher aus und berief sich auf die diplomatische Immunität, die ihn vor Strafverfolgung schützt. Die Stadtpolizei liess ihn laufen und erstellte nur einen Rapport, den sie an das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) weiterleitete.

Keine Liste mit Verkehrsrowdys

Selten etwas zu befürchten haben Diplomaten auch im Strassenverkehr. Und so nützen viele Fahrer mit den grünen Nummernschildern ihren Immunitätsstatus als Freifahrtschein. Sind sie in Eile, stellt eine rote Ampel kein unüberwindliches Hindernis dar, und die lästige Parkplatzsuche ersparen sie sich oft und halten dort, wo es ihnen gefällt. Die Berner Polizei hat zwar seit 2005 die Möglichkeit, Falschparkierer oder Tempobolzer mit Diplomatenpass zu büssen, doch kaum einer bezahlt. Von den 2637 Ordnungsbussen, die die Berner Polizei im letzten Jahr diplomatischen Verkehrssündern ausgestellt hat, haben lediglich 194 diese auch beglichen - das sind 7 Prozent. Im Vorjahr waren es mit 12 Prozent kaum mehr.

Hinzu kommt, dass die Schweiz auch keine Liste mit den schlimmsten diplomatischen Verkehrsrowdys veröffentlicht - im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland, in dessen Hauptstadt Berlin 2009 arabische und russische Diplomaten die meisten Strafzettel kassierten. Stellt das EDA fest, dass jemand sehr oft gegen die Verkehrsregeln verstösst, schreibt es der betreffenden Botschaft einen Brief. Darin wird festgehalten, dass für Diplomaten die Strafgesetze des Landes ebenfalls gelten. Trotzdem bleibt es dem Herkunftsland überlassen, ob es ihren Mann aus dem Dienst abberuft oder nicht.

Probleme mit Arbeitsrecht

Diplomaten sind aber nicht nur immun gegen das Strassenverkehrsgesetz, sondern auch gegen das Arbeitsrecht. So kämpfen Hausangestellte von Diplomaten im In- und Ausland oftmals vergebens um ihren Lohn, Ferienentschädigungen oder fehlende Sozialleistungen. Gerade in der UNO-Stadt Genf, wo 11 000 internationale Funktionäre arbeiten, kommt es immer wieder zu Klagen von Hausangestellten. So zum Beispiel im Fall von sechs ehemaligen Angestellten von saudischen Diplomaten, die seit Jahren darum kämpfen, dass sie Saudi-Arabien für nicht gewährte Ferien- und Feiertage sowie andere nicht abgegoltene Leistungen entschädigt. In vier der sechs Fälle hat das Genfer Arbeitsgericht Saudi-Arabien schon zu den entsprechenden Entschädigungen verurteilt – doch bisher haben die Angestellten keinen Rappen davon gesehen. Das EDA kann in einem solchen Fall einzig versuchen, einen Staat mittels diplomatischer Interventionen dazu zu bringen, einem gerichtlichen Urteil nachzukommen.

In seltenen Fällen nützt aber selbst der Status der Immunität nicht mehr. So musste ein Diplomat aus Mazedonien Anfang 2007 die Schweiz verlassen, nachdem er zweimal betrunken am Steuer erwischt worden war. Und im Juli 2009 verurteilte ein Genfer Richter einen indischen Diplomaten zu sieben Monaten Gefängnis unbedingt, weil er einen jungen Landsmann über drei Jahre wie einen Sklaven gehalten hatte. Die Strafe musste der Schuldige jedoch nie antreten. Er hatte sich bereits ins Ausland abgesetzt.

Die Privilegien der Diplomaten

Laut dem «ABC der Diplomatie» des Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)erhalten Diplomaten folgende Privilegien:

• Freie Kommunikation zwischen der Botschaft und den Behörden des betreffenden Landes.

• Unverletzlichkeit des diplomatischen Personals, das «weder verhaftet noch inhaftiert» werden kann.

• Unverletzlichkeit der diplomatischen Räumlichkeiten.

• Gegen einen diplomatischen Vertreter oder seine Familie können keine Gerichtsverfahren eingeleitet werden.

• Steuervergünstigungen (auch bei der Mehrwertsteuer).

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