Eklat im Nationalrat

Aktualisiert

Affäre Blocher-RoschacherEklat im Nationalrat

Nachdem der Nationalrat die Immunität von Lucrezia Meier-Schatz nicht aufheben wollte, verliessen die SVP-Abgeordneten unter Protest den Saal.

Mit 99 zu 80 Stimmen entschied der Nationalrat als erste Kammer auf Antrag einer von Carlo Sommaruga (SP/GE) angeführten Kommissionsmehrheit, dass Lucrezia Meier-Schatz und Jean-Paul Glasson wegen ihrer Rolle in der Affäre Blocher-Roschacher vor Strafverfolgung geschützt werden.

Der abgewählte Bundesrat Christoph Blocher hatte gegen Meier-Schatz und Glasson Strafanzeige eingereicht. Als Sprecher der GPK hätten ihm die beiden Abgeordneten an einer Medienkonferenz im September 2007 ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher unterstellt, um ihn aus dem Amt zu drängen.

Kriminelles Handeln «legitimiert»

Die SVP-Kommissionsminderheit, welche die Aufhebung der Immunität verlangte, war frustriert vom Abstimmungsresultat im Nationalrat. «Mit seinem Entscheid legitimiert der Rat nachweislich kriminelles Handeln», sagte Christoph Mörgeli (ZH). Laut Fraktionschef Caspar Baader (BL) obsiegten «nicht Recht und Gerechtigkeit, sondern das niedrige Motiv der parteipolitischen Abrechnung».

Nach der Abstimmung und Baaders Erklärung verliessen die SVP- Abgeordneten unter Protest den Saal. In Rage waren sie vor allem auch deshalb, weil der Nationalrat am Dienstag die Immunität ihres Parteipräsidenten Toni Brunner wegen Amtsgeheimnisverletzung im Fall Blocher-Roschacher aufgehoben hatte.

Die absolute Immunität kann auch auf Beschluss des Parlaments nicht aufgehoben werden. Sie schützt die Abgeordneten vor Strafverfolgung wegen Äusserungen in den Räten und deren Organen. Nach Ansicht des Nationalrates gilt sie auch für die Voten von beauftragten Kommissionsprechern vor den Medien.

Nur unvorsichtig oder ungenau?

Die Mehrheit der Rechtskommission war auf das Gesuch des ausserordentlichen Staatsanwaltes des Bundes eingetreten, weil die inkriminierten Äusserungen ausserhalb des engen Rahmens des Parlaments fielen. Sie ging von einem Fall der relativen Immunität aus, die sich auf Handlungen «im Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit» der Parlamentarier bezieht.

Für den Fall des Eintretens beantragte die Kommissionsmehrheit Festhalten an der Immunität. Die beiden GPK-Sprecher hätten sich vielleicht teilweise «unvorsichtig oder ungenau» geäussert. Es gebe aber keinen Grund zur Annahme, dass sie vorsätzlich eine Straftat - Amtsgeheimnisverletzung, Nötigung oder unrechtmässige Vereinigung - begangen hätten.

(sda)

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