Geschiedene Väter sollen mehr zahlen

Aktualisiert

UnterhaltGeschiedene Väter sollen mehr zahlen

Derjenige Elternteil, welcher den Nachwuchs betreut, soll mehr Geld erhalten als bisher. Bundesrätin Sommaruga hat in die Revision des Zivilgesetzbuches eingegriffen.

Die Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB), mit der die gemeinsame elterliche Sorge unabhängig vom Zivilstand der Eltern zur Regel werden soll, verzögert sich. Justizministerin Simonetta Sommaruga will in der Vorlage auch unterhaltsrechtliche Fragen neu regeln.

Mit diesem Entscheid, über den sie den Bundesrat am Mittwoch informierte, will Sommaruga die Voraussetzung für eine breite Akzeptanz der Gesetzesrevision schaffen, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte.

Während der Vorschlag für ein gemeinsames elterliches Sorgerecht vor allem ledigen und geschiedenen Vätern zugute kommt, die heute rechtlich und faktisch benachteiligt sind, soll mit den neuen Unterhaltsregeln die Stellung der Frau verbessert werden.

Mehr Geld für Elternteil mit Kind

Ziel sei es, die Situation jenes Elternteils zu verbessern, der trotz gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind hauptsächlich betreue. De facto sind dies dies vor allem die ledigen und geschiedenen Mütter, da meist sie den Grossteil der Kinderbetreuung übernehmen.

Nach geltendem Recht müssen Unterhaltsansprüche des Kindes und des geschiedenen Ehegatten so bemessen werden, dass dem Schuldner das Existenzminimum verbleibt. Reichen die Mittel nicht aus, um zwei Haushalte zu finanzieren, trägt der unterhaltsberechtigte Ehegatte - meistens die Frau - den Fehlbetrag. Wie die neue Regelung aussehen könnte, präzisierte das Bundesamt nicht.

Wie das Bundesamt schreibt, hat das Bundesgericht in seiner Rechtssprechung den Grundsatz «der einseitigen Mankoüberbindung» zwar bestätigt. Doch habe das Gericht gleichzeitig den Gesetzgeber aufgefordert, eine Lösung für diese unbefriedigende Situation zu schaffen.

Simonetta Sommaruga will die überarbeitete Botschaft bis 2012 vorlegen. Ursprünglich hatte der Bundesrat das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2010 eine Botschaft für eine Sorgerechts-Vorlage vorzulegen.

(sda)

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