Anti-RassismusHitlergruss bald ein Fall für den Richter
Wer rassistische Symbole wie Fahnen, Abzeichen, Parolen oder den Hitlergruss benutzt, soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden. So will es der Bundesrat, der eine Ergänzung des bestehenden Anti-Rassismus-Gesetzes in die Vernehmlassung schickt.
Diese neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens beitragen, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte. Bestraft wird, wer öffentlich rassistische Symbole verwendet und verbreitet. Wer im Familien- oder Freundeskreis solche Symbole braucht, macht sich demnach nicht strafbar. Strafbar hingegen ist auch die Herstellung solcher Symbole.
Unter Herstellung will das EJPD nicht nur die Produktion von Fahnen oder Videos verstanden wissen. Unter Herstellung fällt auch das elektronische Speichern von Vorlagen, Texten oder Bildern. Auch das Lagern sowie die Ein-, Durch oder Ausfuhr rassistischer Symbole fällt unter die neue Strafnorm.
Als Beispiele nennt das EJPD das Hakenkreuz oder den Hitlergruss, aber auch die Abwandlung solcher Symbole wie den Kühnengruss, eine andere Form des Hitlergrusses.
Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm mit Bussenfolge als angemessen. Damit könne die neue Norm ihre präventive Wirkung entfalten. Zudem könnten die Strafbehörden einschreiten, ohne dass die Betroffenen unverhältnismässig angeprangert würden. Ziel ist die Abkehr von der Szene. Die Vorlage geht zurück auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats.
Nicht strafbar hingegen ist die Verwendung solcher Symbole, wenn sie schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen. (sda)