SchweizMehr Rechte für ledige Väter
Vater und Mutter sollen gemeinsam für ihr Kind verantwortlich sein: Dies soll in Zukunft nicht nur bei Ehepaaren, sondern auch bei Konkubinats- und Scheidungspärchen gelten.
Laut zwei Quellen des «Tagesanzeigers» wird der Bundesrat in wenigen Wochen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung schicken.
Heute ist das gemeinsame elterliche Sorgerecht nach Scheidungen eine Ausnahme. Meist erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht für die Kinder. Auch im Konkubinat ist die Zustimmung der Mutter für die gemeinsame Sorge nötig - zudem müssen die Behörden diesen Antrag auch noch gutheissen.
Parlamentarischer Vorstoss
Der Bundesrat folgt damit einem Vorstoss von CVP-Nationalrat Reto Wehrli, welcher verlangte, dass die gemeinsame elterliche Sorge in diesen Fällen zum «Regelfall» wird: «Sobald man Vater ist, muss man zum Mitinhaber des gemeinsamen Sorgerechts werden - unabhängig vom Zivilstand.»
Damit würde endlich einem gesellschaftlichen Trend Rechnung getragen werden: Immer mehr Eltern werden dies ohne Trauschein. 2007 kam jedes sechste Kind von unverheirateten Eltern. Damit verdoppelte sich ihre Zahl in den letzten 10 Jahren.
(pat)