Menschenrechte sollen auch in Killergames gelten

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Pro JuventuteMenschenrechte sollen auch in Killergames gelten

In Kriegsgames sollen keine Zivilisten mehr getötet oder gefoltert werden: Pro Juventute fordert, dass das Völkerrecht auch in Games durchgesetzt wird.

Deborah Rast/Gabi Schwegler
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Deborah Rast/Gabi Schwegler

Der Spieler des Killergames «24 – the Game» hat eine klare Mission: Um den Präsidenten vor einem Anschlag zu retten, muss er einen Gefangenen zum Sprechen bringen. Dazu muss er Gewalt anwenden: Der Kopf des mutmasslichen Terroristen wird auf die Tischplatte geknallt. Geschähe dies in der Wirklichkeit, wäre es Folter. Deshalb wollen Pro Juventute und die Schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht (Trial), dass solche Szenen auch in Games verboten werden.

Auch in anderen Spielen wird laut einer Studie laufend internationales Kriegs- und Menschenrecht mit Füssen getreten. «Ein Verstoss gegen diese universellen Rechte muss auch in den Spielen Konsequenzen haben», fordert Trial-Sprecherin Elisabeth Baumgartner. «Wenn etwa ein Zivilist erschossen wird, könnte ein Rotkreuz-Mitarbeiter auftauchen und den Spieler informieren, dass er gegen internationales Recht verstossen hat.» Die Folge: Punkteabzug oder Abbruch der Mission.

Killergame-Befürworter und Juso-Präsident Cédric Wermuth zeigt sich von der Idee begeistert: «So können Jugendliche für das Thema sensibilisiert werden, ohne dass der Spielspass darunter leidet.» Auch der Schweizer Computer-und Videospieleverband SIEA reagiert positiv. Aber: «Die Umsetzung dieser Forderung ist eine internationale Angelegenheit und nicht na­tional lösbar», so Mediensprecher Peter Kuster. Gar nichts von der Idee hält dagegen Denis Simonet, Präsident der Piratenpartei: «Das wäre Zensur. Ethik im Spiel ist ein individueller Entscheid.»

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