Nur die Polizei darf weiterhin warnen

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RadarfallenNur die Polizei darf weiterhin warnen

Geräte, die Automobilisten vor Radarfallen warnen, sind in der Schweiz verboten. So bestätigte es vor kurzem das Bundesgericht. Auch den Hinweisen am Radio geht es bald an den Kragen. Die Polizei darf aber weiterhin vor Geschwindigkeitsmessungen warnen - wegen der «präventiven Wirkung».

Katharina Bracher
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Katharina Bracher

Geräte, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, sind von ihrer technischen Raffinese her ziemlich unterschiedlich. Einige greifen auf Informationen über bekannte Standorte der Radarfallen zurück, andere informieren mittels modernster Technik über neue und mobile Standorte der ungeliebten «Blitzer». So oder so, sind sie in der Schweiz verboten. Dies hat kürzlich das Bundesgericht bestätigt, in dem es das Radarwarngerät «Amigo» ins Reich der Illegalität verbannte(20 Minuten Online berichtete).

Der Bundesgerichtsentscheid klammert aus, welche andere Warnmethoden ebenfalls von einem Verbot betroffen sind. Werden im Auto auch Mobiltelefone, die über GPS verfügen, verboten? Wie sieht es mit den Hinweisen auf Radarfallen im Radio aus? Und schliesslich warnt die Polizei selbst vor Geschwindigkeitsmessungen, in dem sie Warnhinweise auf grossen Schildern auf der Autobahn anbringt.

«Verkehrserzieherischer Charakter»

«Verboten sind laut Bundesgerichtsentscheid nur technische Geräte, die vor Radarfallen warnen», erklärt Jürg Boll von der Staatsanwaltschaft Zürich. Das Urteil des Bundesgerichts vermeidet es jedoch, das Verbot zu präzisieren. «Jedes technische Gerät, dass vor Geschwindigkeitmessungen warnt, ist vom Verbot betroffen. Als nächstes werden auch Warnhinweise im Radio verboten,» erklärt Thomas Rorbach vom Bundesamt für Strassen (ASTRA). Er zeigt sich sehr zufrieden mit dem richtungsweisenden Entscheid des Bundesgerichts. Dass die Polizei mit Schildern und Hinweisen auf der Autobahn selbst vor Geschwindigkeitskontrollen warnt, findet er nicht widersprüchlich. Diese hätten durchaus eine präventive Wirkung: «Die Warnschilder der Polizei haben einen verkehrserzieherischen Charakter und weisen auf nötige Temporeduktion hin, wenn eine Stelle besonders gefährlich ist.»

«Besitzer von Radarwarngeräten fahren sowieso zu schnell»

Niklaus Zürcher vom Automobil Club Schweiz sieht das anders. «Radarwarnungen wirken präventiv.» Selbst Bundesrat Moritz Leuenberger habe sich in seiner Funktion als Verkehrsminister dahingehend geäussert. Für Zürcher steht der Entscheid des Bundesgerichts für einen Richtungswechsel im Umgang mit Radarwarnern. Bei der Konkurrenz ist man skeptischer: «Automobilisiten, die so ein Radarwarngerät mitführen, sind in der Regel Leute, die eh schon zu schnell unterwegs sind,» ist Dorit Djelid vom Touring Club Schweiz (TCS) überzeugt. An der «präventiven Wirkung» von Radarwarnsystemen, egal ob es technische Geräte oder Hinweise im Radio sind, zweifelt sie generell.

ACS-Sprecher Zürcher ist jedoch überzeugt, dass der Bundesgerichtentscheid über das Verbot von Radarwarngeräten vor allem jemandem dient: Der Polizei, die ihre Radarfallen möglichst wirksam zu verstecken versuchen.

Ebenjene werden von nun an die knifflige Aufgabe haben, die verbotenen Radarwarngeräte in den Fahrzeugen überhaupt zu orten. Schliesslich bietet ein Auto genug Stauraum, so ein Hightech-Winzling zu verstecken.

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