RassendiskriminierungPNOS-Exponenten verlangen Freispruch
Exponenten der PNOS stehen vor Gericht: Vier Männer und eine Frau wurden im Oktober 2007 wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Jetzt findet vor dem Bezirksgericht Aarau der Berufungsprozess statt.
Der Einzelrichter am Bezirksgericht wird die Urteile am morgigen Donnerstag bekanntgeben. Der Verteidiger der fünf Exponenten der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) verlangte für die vier Männer und eine Frau einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Rassendiskriminierung.
Das Bezirksamt Aarau hatte die fünf Beschuldigten im Oktober 2007 zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Zwei Geldstrafen zu 15 und 20 Tagessätzen erliess das Bezirksamt unbedingt, drei Geldstrafen zu 10, 20 und 25 Tagessätzen bedingt auf zwei Jahre.
Die Bezirksamt hatte zudem Bussen zwischen 600 und 1800 Franken verhängt. Gegen die Strafbefehle reichten die Exponenten Einsprachen ein.
Die Beschuldigten im Alter zwischen 22 und 38 Jahren stammen aus den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn. Eine Frau und ein Mann gehören noch immer dem Bundesvorstand der PNOS an.
«Kollektive Schmähung der Ausländer»
Vor dem Einzelrichter wurden vor allem zwei Tatbestände verhandelt. In der Zeit zwischen August 2005 und März 2006 hatten die fünf Personen, die damals dem Bundesvorstand angehört hatten, auf der Website der Partei ein 20-Punkte-Parteiprogramm veröffentlicht.
Gemäss Strafbefehlen des Bezirksamtes beinhaltete das Programm eine «kollektive Schmähung der Ausländer», in dem ihnen Menschenrechte abgesprochen wurden. Auch habe das Programm einen Aufruf zur Rückführung kulturfremder Ausländer beinhaltet, hiess es.
Die fünf Beschuldigten führten aus, das Programm sei schon aufgeschaltet gewesen, als sie dem Vorstand beigetreten seien. Es habe nicht gegen die Antirassismusstrafnorm verstossen. Die Exponenten machten bei den Befragungen einen unscheinbaren Eindruck.
«Moderner Nationalismus»
Laut dem Verteidiger verfolgt die PNOS einen «modernen Nationalismus». In einem Parteiprogramm sei Kritik an der Asyl- und an der Ausländerpolitik erlaubt. Es gehe letztlich um politische Fragen.
Einen Freispruch verlangte der Verteidiger auch für die vier Exponenten, die vom Bezirksamt zusätzlich wegen des Verkaufs eines Taschenkalenders verurteilt worden waren. Laut Bezirksamt wurde in dem Kalender die Kippa, ein Symbol der jüdischen Religion, dem Gesslerhut gleichgestellt.
Die Strafanzeigen gegen die PNOS-Exponenten hatte im Oktober 2005 der Aargauer Heinz Kaiser eingereicht, der seit langem die PNOS verbieten will.
(sda)