StänderatParlament schiesst Killergames ab
Der Bundesrat muss Killergames verbieten. Das hat der Ständerat beschlossen. Die Umsetzung ist noch unklar.
Liebhaber von brutalen Computergames haben ausgespielt: Der Ständerat hat beschlossen, sogenannte Killerspiele zu verbieten. Der Bundesrat muss nun ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten. Mit 19 zu 12 Stimmen fiel der Entscheid zugunsten der Motion Allemann weniger klar aus, als erwartet. Rund ein Drittel der Ständeräte waren wegen der vorgerückten Stunde schon abwesend, als die Abstimmung kurz vor 19 Uhr stattfand. Ebenfalls angenommen hat die Kleine Kammer die Motion Hochreutener, die mehr Jugendschutz verlangt.
Die kurze Diskussion über die beiden Vorstösse machte klar, dass der Ständerat in erster Linie einen generellen Handlungs- und Regelungsbedarf sieht. «Das Wie ist eine andere Frage», sagte Hermann Bürgi (SVP/TG), Präsident der Rechtskommission. Die Frage des Verkaufs und der Nutzung müsse genauer studiert werden. Aber die Kommission habe grosse Vorbehalte gegenüber einem absoluten Verbot, wie es die Motion Allemann fordert, so Bürgi. Insbesondere gebe es Zweifel, ob ein solches Verbot überhaupt umsetzbar wäre. «Wir sind der Meinung, man müsse hier nicht buchstabengetreu vorgehen», sagte Bürgi. Es gehe um die Stossrichtung.
Verfassungsänderung nötig
Das sah Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf anders: «Eine Motion enthält einen klaren Auftrag und ist nicht für Abklärungen da.» Der Bundesrat habe das Problem erkannt und Arbeitsgruppen eingesetzt. Zuerst solle aber die Arbeit der Kantone im Bereich Jugendschutz abgewartet werden, forderte Widmer-Schlumpf. Denn das sei Aufgabe der Kantone. Deshalb brauche es auch eine Verfassungsänderung zur Einrichtung einer nationalen Zertifizierungsstelle.
Neben dem Bundesrat setzte sich auch Anne Seydoux (CVP/JU) gegen ein absolutes Verbot ein. Kein Land in der EU habe ein absolutes Verbot, sagte sie. Viel wichtiger sei die Information der Käufer und Eltern. Zudem stellt sich für Seydoux die Frage der Gleichbehandlung von Computerspielen und beispielsweise Filmen. Darin widersprach ihr Géraldine Savary (SP/VD): Computerspiele seien nicht mit Filmen oder Fernsehen vergleichbar. Und auch Bürgi zeigte sich erstaunt, dass sich verschiedene Seiten so äusserten, als wäre der Konsum von Gewaltdarstellungen unproblematisch. Es müssten vielmehr Schranken gesetzt werden.
Ist die Haltung eine Generationenfrage?
Der Ständerat thematisierte auch die Generationenfrage. In Briefen war ihm vorgeworfen worden, dass er Mühe habe der Entwicklungen in der Informatik zu folgen beziehungsweise dass er ein Unbehagen gegenüber solchen Spielen habe. Es sei nicht eine Frage des Alters, sondern welche Darstellungen von Gewalt noch hinzunehmen sind, sagte Bürgi. Und Ivo Bischofberger (CVP/AI) zeigte sich überzeugt, dass Jugendliche Grenzen suchten, um sich daran zu reiben. Es sei die Pflicht, Rahmenbedingungen zum Schutz labiler junger Menschen zu setzen.
Dass ein Verbot nichts zum Jugendschutz beitrage, meinten im Vorfeld der Debatte allerdings nicht nur Junge wie beispielsweise die Jungparteien. Vielmehr sprachen sich auch die Experten gegen ein generelles Verbot aus. Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen forderten stattdessen einen verstärkten Jugendmedienschutz. Und auch Pro Juventute wollte keine Verbote, sondern Regeln sowie eine Förderung der Medienkompetenz. «Die Probleme der Jugendgewalt werden mit ‹Killergame-Verboten› nicht ansatzweise gelöst.»

Umsetzung der Motion
Wie eine Regelung aussehen könnte, die der Bundesrat nun ausarbeiten muss, ist noch unklar. Im Interview mit 20 Minuten Online äusserte sich die Motionärin, SP-Nationalrätin Evi Allemann, dazu, wie ihr Vorstoss umgesetzt werden könnte. Ein absolutes Verbot soll nur für rund ein Dutzend von Computerspielen gelten. Bei den übrigen Games soll eine unabhängige nationale Zertifizierungsstelle festlegen, ab welchem Alter das Spiel gekauft werden darf. Allemann erhofft sich von einem Verbot, dass die Game-Industrie längerfristig umdenkt und andere Arten von Computerspielen entwickelt.