TaserPolizei schoss 42-mal
Kantonspolizeien haben in den letzten acht Jahren 52-mal Taser gegen Personen eingesetzt - ohne ernste Zwischenfälle. Dies geht aus einem Bericht über die Mannstopp-Waffe hervor.

Genfer Polizist mit Taser X26.
Die meisten kantonalen Polizeikorps verwenden seit 2003 Taser, die Stromstösse durch den Körper leiten und so eine Person für kurze Zeit handlungsunfähig machen. In 42 Fällen wurde die Person durch die pistolenähnliche Elektroimpulswaffe getroffen, während sich in zehn Fällen die Person nach der Drohung mit dem Gerät ergab, wie es in dem am Mittwoch publizierten Bericht des Bundesrats heisst.
Im gleichen Zeitraum führten zudem Polizeibeamte während der Ausbildung Hunderte von freiwilligen Selbstversuchen durch. Auf Bundesebene ist der Einsatz von Tasern erst seit dem Inkrafttreten des Zwangsanwendungsgesetzes am 1. Januar 2009 erlaubt. Seither wurden Taser einzig beim Grenzwachtkorps eingeführt, aber noch nie eingesetzt.
Keine ernsten Zwischenfälle
Neun betroffene Personen wurden nach dem Taser-Einsatz ärztlich untersucht; dabei wurden lediglich in drei Fällen leichtere Verletzungen festgestellt. Die grösste Verletzungsgefahr bei einem Taser-Einsatz geht von Stürzen aus, die von der durch den Stromstoss ausgelösten Versteifung und Bewegungsunfähigkeit herrühren.
Ein plötzlicher Herztod nur aufgrund eines elektrischen Impulses sei praktisch ausgeschlossen; falls tödliche Herzrhythmusstörungen auftreten, seien diese durch ein Grundleiden oder durch Stresshormone wie Adrenalin oder durch Drogenkonsum bedingt. Dennoch sei der Gebrauch nicht ohne Nebenwirkungen: Der Nutzen und das Risiko müssten deshalb immer gegeneinander abgewogen werden.
Empfehlungen zur Verhinderung von Missbräuchen
Der Bericht enthält 17 Empfehlungen, um der missbräuchlichen Verwendung vorzubeugen. Nebst der Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien soll der Einsatz der Taser lückenlos dokumentiert und gemeldet werden. Unabhängige Experten sollen danach die Einsätze auswerten. Schliesslich empfiehlt der Bericht, die Zielpersonen nach dem Einsatz von einem Paramediziner oder von einem Arzt untersuchen zu lassen.