Schwuler Brasilianer verliert Schweizer Pass

Aktualisiert

Einbürgerung nichtigSchwuler Brasilianer verliert Schweizer Pass

Ein homosexueller Brasilianer muss seinen Schweizer Pass wieder abgeben, den er vor sechs Jahren dank seiner Heirat mit einer Schweizerin erhalten hatte. Laut dem Bundesverwaltungsgericht spricht seine Tätigkeit als Prostituierter gegen eine echte Ehe.

Der heute 35-jährige hatte 1997 in Kopenhagen eine in der Dominikanischen Republik geborene Schweizerin geheiratet. 2003 wurde er im Kanton Zürich aufgrund dieser Ehe erleichtert eingebürgert. Rund ein Jahr später liess sich das Paar scheiden.

Durch die Geschehnisse misstrauisch geworden, leitete das Bundesamt für Migration (BFM) Abklärungen ein. 2008 erklärte es die Einbürgerung schliesslich für nichtig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Mannes nun abgewiesen.

Erweiterte Sportmassage

Laut dem Urteil spricht gegen das Bestehen einer intakten Ehe, dass sich der Mann im homosexuellen Millieu gewerbsmässig prostituiert hat. Seine unbestrittene homosexuelle Veranlagung sei bereits für sich ein starkes Indiz, dass er und seine Schweizer Gattin keine Ehe im üblichen Sinn geführt hätten.

Der Betroffene hatte behauptet, dass er auf dem Gebiet der Sportmassage arbeite. Dass es dabei auf speziellen Wunsch von Kunden auch zu einer «Fein- oder Abschlussmassage» kommen könne, sei branchenüblich. Laut den Richtern in Bern bedeutet das allerdings nichts anderes, als dass er sich eben prostituiert hat.

Gegen eine richtige Ehe spreche weiter, dass auch die Frau Sexarbeit betrieben habe. Vor diesem Hintergrund sei es im übrigen wenig glaubhaft, wenn die Ehe schliesslich wegen einer angeblichen Drittbeziehung gescheitert sein solle. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (sda)

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