TierschutzStänderat gibt «Connyland» eine Chance
Der Ständerat hat sich für ein Importverbot von Delfinen ausgesprochen. Anders als der Nationalrat will er die Haltung aber nicht verbieten.
Längerfristig sollen in Schweizer Zoos und Freizeitparks keine Delfine mehr leben. Dafür hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat ausgesprochen. Während die grosse Kammer jedoch ein Haltungsverbot wünscht, entschied sich der Ständerat am Mittwoch für ein Importverbot.
Der Ständerat folgte mit 22 gegen 19 Stimmen der Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Mit dem Importverbot werde nicht generell die Haltung von Delfinen verboten. Die drei Delfine, die im Connyland im Kanton Thurgau gehalten würden, könnten damit in der Schweiz bleiben, sagte Sprecher Peter Bieri (CVP/ZG).
Vertieft prüfen
Die Kommissionsmehrheit sei der Meinung, dass die Frage der Delfinhaltung von der nationalrätlichen Schwesterkommission noch einmal vertieft geprüft werden sollte, sagte Bieri. «Mit dem Importverbot soll ein möglicher Weg vorgegeben werden.»
Im Binnenland Schweiz sei die Haltung von Delfinen problematisch, doppelte Pascale Bruderer (SP/AG) nach. Den Tieren könne weder der nötige Platz noch der natürliche Lebensraum zur Verfügung gestellt werden. «Das Problem sollte uns nicht gleichgültig sein», fügte This Jenny (SVP/GL) hinzu.
Die Minderheit der WBK dagegen wollte die Frage zwar diskutieren, aber kein Präjudiz für ein Verbot schaffen. Es müsse geprüft werden, wie eine Lösung ohne generelles Verbot aussehen könnte, sagte Sprecherin Brigitte Häberli (CVP/TG).
Die Diskussion um die Delfine im Connyland sei in seinem Kanton hoch emotional, sagte Roland Eberle (SVP/TG). Doch einem Schnellverfahren über die Differenzbereinigung müsse Einhalt geboten werden. Auch die Haltung anderer Tiere sei problematisch.
Letzter Import vor 20 Jahren
Bundesrat Johann Schneider-Ammann warnte vergeblich vor einer «Lex Connyland». Ein Verbot laufe der Konzeption der Gesetzgebung zuwider. Im Gesetz würden Anforderungen an die Haltung und die Bedürfnisse der Tiere beschrieben. «Den einzelnen Arten wird das gerecht.» Ein Importverbot hätten die Räte bisher abgelehnt.
In der Schweiz hält zurzeit einzig der Freizeitpark Connyland in Lipperswil TG drei Delfine. Nachdem dort im vergangenen Herbst innerhalb einer Woche zwei Delfine eingegangen waren, entflammte die Diskussion um ein Verbot, diese Meeressäuger in Gefangenschaft zu halten, wieder neu.
Der Bundesrat hatte nach diesen Todesfällen Haltungsverbote abgelehnt, aber angekündigt, die Regeln für die Haltung zu überprüfen. Gemäss Bundesrat waren letztmals 1989 und 1992 Grosse Tümmler in die Schweiz eingeführt worden.
Weitere Differenzen bereinigt
Bei den weiteren Differenzen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an. Stillschweigend hiess er einen verstärkten Schutz für Forscher und Firmen gut, die an Tierversuchen beteiligt sind. Mit einer Zusatzklausel sollen Rückschlüsse auf Firmen, Forscher, Forschungsanlagen und Forschungsvorhaben vermieden werden.
Ebenso schloss sich der Ständerat bei der Verankerung des Verbots von internationalen Schlachttier-Strassentransporten im Gesetz der grossen Kammer an. Der Bundesrat und auch der Ständerat hatten bisher die Regelung über die Tierschutzverordnung bevorzugt.
Nach Ansicht der WBK genügt es, dieses Verbot weiterhin in der Verordnung zu verankern, sagte Sprecher Bieri. Doch angesichts der wiederholten Vorstösse für eine Regelung im Tierschutzgesetz sei im Ständerat eine gewisse Resignation eingekehrt.
Bis auf die Frage der Delfin- und Walhaltung haben die Räte das Tierschutzgesetz inhaltlich bereinigt. Es geht nun wieder zurück in den Nationalrat.
(sda)