Hohe BussenZoll macht Jagd auf Scherz-Goldbarren
Die Zollverwaltung verbietet den Verkauf von Goldbarren-Türstoppern – und droht den Vertreibern mit Gefängnis und Bussen von bis zu 100 000 Franken.
Da behaupte noch einer, Beamte seien faul. Kaum gelangten die Türstopper in Form eines Goldbarrens vor einigen Wochen auf dem Markt, gerieten sie ins Visier aufmerksamer Angestellter der eidgenössischen Zollverwaltung – und prompt auch auf deren schwarze Liste.
Grund: Die Feingehaltsangabe von 999,9 und die Bezeichnung «Fine Gold», die auch auf den Türstoppern eingraviert sind, dürfen wegen Täuschungsgefahr nur auf Edelmetallwaren prangen, «die auch tatsächlich die Voraussetzung für eine solche Bezeichnung erfüllen», heisst es im Schreiben des Zentralamtes für Edelmetallkontrolle an die Vertreiber. Diese werden aufgefordert, «das Angebot des Goldbarren-Türstoppers unverzüglich vom Internet zu nehmen» und «die Auslieferung der Waren zu stoppen». Weiter wird auf eine allfällige Busse von bis zu 100 000 Franken und eine Gefängnisstrafe hingewiesen.
«Als Nächstes werden Tischbombenverkäufer wohl als Terroristen verhaftet», sagt ein verärgerter Händler. Die Bürokraten hätten bei der Gesesetzesinterpretation wieder einmal über die Stränge geschlagen und den Menschenverstand ausgeschaltet. Ein anderer Vertreiber moniert den «scharfen Tonfall des Briefes und die Strafandrohungen», die ihm das Gefühl vermittelt hätten, «ein Schwerverbrecher zu sein». Ausserdem gebe es in der Schweiz zurzeit wichtigere Probleme zu lösen, als falschen Goldbarren hinterherzujagen. «Eine lächerliche Aktion», findet auch Frank Marent von Crazystuff.ch: «Es ist offensichtlich, dass der Türstopper kein echter Goldbarren ist. Schliesslich ist nicht alles Gold, was glänzt.»