Kantonsgericht St. GallenHappige Busse für reichen Ferrari-Raser
Das St. Galler Kantonsgericht ging mit seinem Urteil sogar über den Antrag des Staatsanwalts hinaus: Es hat fast 300 000 Franken Busse gegen einen Multimillionär gesprochen - obwohl der eine abenteuerliche Ausrede geltend machen wollte.
Das St. Galler Kantonsgericht sprach den Multimillionär der groben Verkehrsregelverletzung und weiterer Verstösse schuldig. Die Geldstrafe von knapp 300 000 Franken (130 Tagessätze zu 2300 Franken) wurde zur Hälfte unbedingt und zur Hälfte bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Das letzte Wort in dem Raser-Fall ist aber noch nicht gesprochen: Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Frist, um das Urteil anzufechten, läuft noch bis Ende Januar. Die Strafkammer des Kantonsgerichts hatte den Fall in zweiter Instanz beurteilt. Das Urteil wurde Mitte Dezember verschickt.
«Verkehrsrowdy»
Das Gericht bezeichnete den Ferrari-Fahrer als «Verkehrsrowdy». Er habe sich aus reiner Lust an der Geschwindigkeit über elementare Strassenverkehrs-Vorschriften hinweggesetzt und damit andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht, heisst es in der Urteilsbegründung.
Der mehrfach vorbestrafte Raser wurde von der Polizei innerorts mit knapp 100 km/h und ausserorts im Tempo-80-Bereich mit 137 km/h erwischt. Das Kreisgericht Rorschach hatte ihn Ende 2007 zu einer Geldstrafe von 90 000 Franken (30 Tagessätze zu 3000 Franken) verurteilt.
Diplomatenstatus verneint
Vor Kreisgericht bezeichnete sich der Millionär als Diplomat der Republik Guinea-Bissau. Er berief sich auf Immunität und forderte einen Freispruch. Das Gericht anerkannte seinen Diplomatenstatus aber nicht, da er keine Akkreditierung des Bundes vorweisen konnte.
Der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft zogen den Fall ans Kantonsgericht weiter. Staatsanwalt Thomas Hansjakob forderte eine Verschärfung der Strafe auf 50 Tagessätze zu 3000 Franken.
Das Kantonsgericht ging mit seinem Urteil noch über diesen Antrag hinaus, indem es die Geldstrafe auf 130 Tagessätze erhöhte. Den Tagessatz legte es, gestützt auf eine Einkommens-Schätzung, auf 2300 Franken fest. Es ging dabei vom Vermögen des Verurteilten von 23,3 Millionen Franken aus.
Exklusive Villa und Luxusautos
Laut Anklage besitzt der Mann eine Villa im Wert von 4,3 Millionen Franken, ein Einfamilienhaus, ein Appartement an exklusiver Lage sowie fünf Luxusautos, darunter den Ferrari, mit dem er sich strafbar machte. Das Gericht schätzte sein Netto- Jahreseinkommen auf 850 000 Franken.
Der vom Kantonsgericht festgelegte Tagessatz von 2300 Franken liegt unter dem Maximalsatz von 3000 Franken. Staatsanwalt Thomas Hansjakob hatte den Höchstsatz beantragt. (sda)