Steueraffäre: 91 Geständnisse

Aktualisiert

Steueraffäre: 91 Geständnisse

Die Steuersünder geben sich gegenüber der Staatsanwalt Bochum zunehmend gesprächig. Die schätzt den Schaden inzwischen auf über 200 Millionen Euro und ermittelt weiter. Vermutlich auch gegen die Kunden einer Bank Vontobel-Tochter.

Mit ihrem harten Vorgehen in der Steueraffäre erzielt die Staatsanwaltschaft Bochum durchgreifende Erfolge. In den ersten zwei Wochen der Ermittlungen haben nach Angaben der Ermittler bereits 91 von 150 Beschuldigten den Vorwurf der Steuerhinterziehung eingeräumt. Ausserdem gingen bislang 72 Selbstanzeigen ein, mit steigender Tendenz.

Die Steuersünder leisteten bereits Abschlagszahlungen auf die zu erwartenden Steuernachforderungen in Höhe von fast 28 Millionen Euro. Weitere Zahlungen in ähnlicher Höhe seien bereits avisiert, berichtete der Leiter der Bochumer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, Oberstaatsanwalt Hans-Ulrich Krück, am Dienstag in einer ersten Zwischenbilanz der Ermittlungen.

Allein die bisher überprüften Stiftungen verfügten den Ermittlern zufolge über ein Kapital von weit mehr als 200 Millionen Euro. Durch das Verschweigen dieses Kapitals und der darauf entfallenden Kapitalerträge seien Steuern in immenser Höhe hinterzogen worden.

Bei der ersten Welle ihrer Ermittlungen hatten sich die Fahnder Krück zufolge auf rund 150 Beschuldigte konzentriert. Schwerpunkte waren dabei der Grossraum München mit 34 Fällen, Hamburg und Umgebung mit 30 Fällen, Stuttgart mit 24 Fällen und Frankfurt mit 17 Fällen. Ausserdem gingen die Fahnder 15 Fällen in Nordrhein-Westfalen nach.

Durch den Ermittlungsdruck nimmt die Zahl der Selbstanzeigen nach Angaben der Fahnder ständig zu. Auch hier sei mit nicht unerheblichen Steuernachzahlungen zu rechnen. Derzeit würden die Selbstanzeigen allerdings noch auf Vollständigkeit und Wirksamkeit überprüft. Dabei gehe es insbesondere um die Frage, ob sie noch so rechtzeitig erfolgt seien, dass ihnen ein strafbefreiende Wirkung zukommen könne.

Angeblich immer mehr Banken im Visier der Ermittler

Ausser gegen die Steuersünder ermittelten die Fahnder auch gegen einzelne Mitarbeiter dreier deutscher Banken. Sie stehen im Verdacht, den Kunden Beihilfe zur Steuerhinterziehung via Liechtenstein geleistet zu haben. Bei diesen Banken prüften die Fahnder im Rahmen ihrer Durchsuchungen auch, ob dieser «Liechtenstein-Service» auch weiteren Kunden geboten wurde.

Insgesamt beteiligten sich acht Staatsanwälte und 139 Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen an den Ermittlungen. Unterstützt wurden sie durch 20 Beamte des Wirtschaftskommissariats der Polizei Essen, sowie durch Beamte der Steuerfahndung vor Ort.

Bei ihren Ermittlungen entdeckten die Steuerfahnder Krück zufolge auch Hinweise auf eine zweite Auslands-Bank, die Hilfestellung bei der Verwaltung der Anlagegelder geboten haben soll - neben der hauptsächlich im Visier der Fahnder stehenden Liechtensteiner LGT-Bank.

Nach Informationen des «Handelsblatts» (Mittwochsausgabe) geraten immer mehr Banken in das Visier der Fahnder. Neben der LGT-Bank des liechtensteinischen Fürsten und der liechtensteinischen Tochter der Schweizer Vontobel seien noch weitere Kreditinstitute in den Fall verwickelt, berichtete das Blatt unter Berufung aus Justizkreisen. Derzeit werde noch untersucht, ob diese Banken auch am Steuerhinterziehungssystem beteiligt gewesen seien.

Der Zeitung zufolge verfügen die Ermittler über detaillierte Informationen über den gesamten Geldtransfer bis hin zu Gesprächsnotizen zwischen deutschen Bankern und ihren Kunden. Nicht alle diese Kunden wollten ihr Geld offenbar bei der LGT-Bank anlegen, sondern präferierten andere Institute. Die Fahnder arbeiten nun daran auszuwerten, welche Banken und Mitarbeiter nicht nur bei legalen Geldanlagen behilflich waren, sondern auch an Steuerbetrug beteiligt waren.

Vontobel-Gerücht lässt Kurse purzeln

Staatsanwalt Hans-Ulrich Krück bestätigte, dass bei den Ermittlungen neben der Liechtensteiner LGT-Bank der Name einer zweiten Auslandsbank «auffällig» geworden sei. Einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» zufolge handelt es sich um die Vontobel Treuhand AG in Vaduz, einer Tochter der Schweizer Vontobel-Gruppe. Ermittelt werde auch gegen drei deutsche Banken.

Kritik am Vorgehen der Behörden wies die Staatsanwaltschaft zurück. Der Nachrichtendienst BND hatte die Daten über die Konten in Liechtenstein von einem Ex-Mitarbeiter gekauft. Die dänische Regierung etwa hatte diese Informationen als «Hehlerware» eingestuft.

Die Titel der Privatbank Vontobel verloren rund acht Prozent. Grund für den jähen Kurssturz: Der Bericht in der «Süddeutschen Zeitung», wonach eine Liechtensteiner Tochtergesellschaft von Vontobel in den Blick der deutschen Steuerbehörden geraten sein soll. Es soll sich laut der Zeitung um die Vontobel Treuhand AG handeln.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum wollte dies weder bestätigen noch dementieren. Die Bank gehört zu der Schweizer Vontobel-Gruppe mit Sitz in Zürich. Noch am Dienstag will die Staatsanwaltschaft eine Zwischenbilanz veröffentlichen. (sda)

Liechtensteiner Stiftungsmodell

Liechtenstein gilt als eines der Lieblingsziele deutscher Steuerflüchtlinge. Eine Spezialität des dortigen Steuerrechts sind sogenannte Familienstiftungen. Eine solche Stiftung bietet eigentlich die grösstmögliche Sicherheit, weil nur der Liechtensteiner Rechtsanwalt und der Treuhänder den Namen des Stifters erfährt. Die Stiftungen müssen nicht öffentlich eingetragen werden.

Die steuerlichen Vorteile in Liechtenstein erscheinen auf den ersten Blick überwältigend: Denn das in die Stiftung eingebrachte Vermögen - mindestens 30.000 Franken (Rund 18.000 Euro) - wird in Lichtenstein mit gerade einmal einem Promille besteuert. Bei Vermögen über 10 Millionen Schweizer Franken halbiert sich die Kapitalsteuer noch einmal.

Die Stifter können den Stiftungszweck ändern oder ihre Stiftung sogar wieder auflösen. Der Stiftungszweck kann zudem frei gewählt werden - der Grund, weshalb nur ein Bruchteil der Stiftungen in dem Fürstentum gemeinnützig ist.

Die Erträge können auch zur Bestreitung der Ausbildungskosten für Kinder oder der Finanzierung des Lebensunterhalts von Angehörigen dienen. In die Stiftung können auch Unternehmensbeteiligungen eingebracht werden.

Bundesbürger, die Erträge aus Familienstiftungen beziehen, müssen diese in Deutschland versteuern. Doch die Versuchung, dies nicht zu tun, ist gross: Denn schliesslich steht das Fürstentum Liechtenstein auf dem Standpunkt, dass der jeweilige Staat für das Eintreiben von Steuern selbst verantwortlich ist.

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