Video-Überwachung wird neu geregelt

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LuzernVideo-Überwachung wird neu geregelt

Im Kanton Luzern wird die Videoüberwachung ge­setzlich geregelt. Das von der ­Regierung ausgearbeitete neue Gesetz legt fest, dass Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, bei Spitälern und an Schulen möglich sein soll.

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Auch bei Fussballspielen und Demonstrationen dürfen mobile Kameras eingesetzt werden. «Überwachungen sollen aber zurückhaltend angeordnet werden», sagt Regierungsrätin Yvonne Schärli vom ­zuständigen Justiz- und Sicherheitsdepartement. Welche ­Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wird die Regierung in einer Verordnung regeln. Diese wird demnächst der Justiz- und Sicherheitskommission vorgelegt.

Dort sorgen jetzt vor allem mobile Einsätze für Diskussionen. «Illegale Demonstrationen sollen auf jeden Fall gefilmt werden», sagt Kommissionsmitglied Guido Luternauer (SVP). Etwas zurückhaltender ist Esther Schönenberger (CVP): «Nur wenn es an Veranstaltungen wiederholt zu Vorkommnissen kommt, soll die Polizei überwachen dürfen.» (ber/20 Minuten)

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