LuzernBund interveniert wegen Luzerner Taxireglement
Das Taxireglement von Luzern verstösst gegen das Binnenmarktgesetz des Bundes: Ein Taxifahrer hat die Weko eingeschaltet.

Taxiunternehmer Daniel Krummenacher wehrt sich gegen das Taxireglement der Stadt Luzern. Foto: mgi
schränken den Markt systematisch ein», sagt Daniel Krummenacher, Inhaber von Mc Taxi in Obwalden. Von den insgesamt 59 A-Bewilligungen, mit der die Taxiplätze benutzt werden dürfen, sollen die zwei städtischen Hess-Taxiunternehmen 48 besitzen. «Auf so eine Bewilligung muss man über zehn Jahre warten», so Krummenacher. Weiter büsst die Polizei auswärtige Taxifahrer, die Kunden in der Stadt abholen.
Die Wettbewerbskommission Weko hat sich nun des Falles angenommen und im Reglement einige Unstimmigkeiten gefunden, wie Thomas Zwald von der Weko bestätigt: «Das aktuelle Taxireglement ist nicht mit dem Binnenmarktgesetz vereinbar.» Die Stadt dürfe für eine Bewilligung nicht verlangen, dass der Geschäftssitz des Taxibetreibers in der Stadt ist. Auch brauche es keine Extra-Bewilligung für auswärtige Taxis, die auf Bestellung Kunden in der Stadt abholen. «Wir haben uns mit den Verantwortlichen zusammengesetzt und erwarten nun, dass das Reglement möglichst schnell angepasst wird», so Zwald weiter.
Die Stadt kontert, die Auswirkungen des Binnenmarktgesetzes seien noch nicht vollständig klar. «Ein aktueller Bundesgerichtsentscheid stützt unsere Haltung», sagt Stabschef Daniel Deicher. Auf 2014 würden die Konzessionen auslaufen. Deicher: «Auf diesen Zeitpunkt hin prüfen wir allfällige Anpassungen.»
«Das aktuelle Taxireglement ist nicht mit dem Binnenmarktgesetz vereinbar.»
Thomas Zwald
Leiter der Abteilung Binnenmarkt bei der Wettbewerbskommission (Weko).