Hedinger Schläger erhält bedingte Strafe

Aktualisiert

Fahrlässige TötungHedinger Schläger erhält bedingte Strafe

Das Jugendgericht in Affoltern am Albis hat einen 18-jährigen Schläger wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und unterlassener Nothilfe zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Er wurde damit für den tödlichen Sturz eines Mannes und eine weitere Schlägerei bestraft.

Der Vorfall mit der tödlich verlaufenen Schlägerei datiert vom 12. Januar 2007. Der damals 17-Jährige hatte nach einer verbalen Provokation einen 40-jährigen Mann am Bahnhof Hedingen mit einem einzigen Faustschlag niedergeschlagen. Das Opfer prallte mit dem Hinterkopf auf den Boden und blieb schwer verletzt liegen. Der Täter entfernte sich ohne jede Hilfeleistung vom Bahnhof. Das Opfer erlag seinen Verletzungen am nächsten Tag im Spital.

Einige Monate später, am 7. Oktober, war der 17-jährige erneut an einer wilden Schlägerei beteiligt, bei der zwei Jugendliche lebensgefährlich verletzt wurden. Zur Auseinandersetzung zwischen zwei Jugendgruppen vor einem Club in Zürich kam wegen einem Joint. Angezettelt hatte die Schlägerei der 17-Jährige.

Das Jugendgericht des Bezirks Affoltern verurteilte ihn am Freitag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Jugendgericht wandte dabei nach eigenen Angaben Artikel 25 des Jugenstrafgesetzes an, der ein besonders skrupelloses Verhalten voraussetzt und statt einer Maximalstrafe von einem Jahr eine Höchststrafe von vier Jahren Freiheitsentzug zulassen würde.

Verurteilt wurden gleichzeitig zwei weitere Jugendliche, die an der Schlägerei vor dem Club beteiligt waren. Bei einem der beiden handelte es sich um den Bruder des 18-Jährigen. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der dritte junge Mann, der laut Gericht eher eine Mitläuferrolle hatte, wurde zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht hielt fest, dass alle drei Täter mit grosser Brutalität vorgegangen waren. (dapd)

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