«Niederes Volk»Strafverfahren gegen Stöhlker eröffnet
Die Tiraden gegen Kosovaren auf seinem Blog haben für Fidel S. Stöhlker rechtliche Konsequenzen. Der PR-Berater muss sich vor dem Staatsanwalt erklären.

Der mittlerweile gelöschte Blog-Eintrag auf der Webseite der PR-Agentur Stöhlker. (Bild: Screenshot)
Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat ein Strafverfahren gegen Fidel S. Stöhlker eröffnet. Der PR-Berater steht unter dem Verdacht, mit Äusserungen gegen Kosovaren auf seinem Blog den Rassendiskriminierungsartikel 261bis des Strafgesetzbuchs verletzt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage von 20 Minuten Online mitteilte. Unter anderem nannte der Sohn des prominenten PR-Experten Klaus J. Stöhlker die Kosovaren ein «Pack» und ein «niederes Volk», das ausgeschafft werden sollte.
Für den leitenden Staatsanwalt Hans Maurer reichten die Verdachtsmomente aus, um am vergangenen Dienstag ein Strafverfahren zu eröffnen. Rassendiskriminierung muss von Amtes wegen verfolgt werden. Daneben seien bei der Staatsanwaltschaft aber auch mehrere Strafanzeigen eingereicht worden, sagt Maurer: «Einerseits gab es drei Anzeigen von Schweizer Privatpersonen, andererseits ging eine Anzeige eines Anwalts ein, der drei kosovarische Staatsangehörige als Geschädigte vertritt.»
Maurer will Stöhlker noch diesen Monat zu seinen Motiven befragen. Ein Verstoss gegen den Rassendiskriminierungsartikel kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Stöhlker muss sich für seine Schreibe aber nicht zwingend vor Gericht verantworten. Zeigt er sich geständig, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, den PR-Berater mit einem Strafbefehl zu bestrafen.
Fall abgetreten
Das Verfahren gegen Fidel S. Stöhlker hätte eigentlich von der Staatsanwaltschaft See/Oberland geführt werden müssen. «Weil diese beim zweifachen Tötungsdelikt von Pfäffikon jedoch selbst in die Kritik geraten ist, hat sie sich entschieden, uns den Fall abzutreten», erklärt Maurer. Das Tötungsdelikt von Pfäffikon (ZH), bei dem ein Kosovare zwei Frauen erschoss, war einer der Anlässe, die Stöhlker zu seinen Tiraden gegen Kosovaren bewog.
Für Stöhlkers Anwalt Valentin Landmann ist sein Mandant aber auch nach diesen Aussagen kein Rassist: «Der eigentliche Rassist ist stur und beharrlich.» Genau dies sei Fidel Stöhlker jedoch nicht. Er sehe ein, dass es falsch war, zu schreiben, was er geschrieben habe. Die rechtliche Beurteilung überlasse der PR-Berater aber den Juristen. Landmann gibt sich dabei optimistisch. Für ihn ist alles andere als klar, dass das Strafverfahren zu einer Anklage führen wird. «Ich werde mit Staatswanwalt Maurer darüber diskutieren, ob Stöhlkers Aussagen Artikel 261bis überhaupt verletzen.»
Ethnie oder Nationalität
Möglicherweise gelingt es Landmann damit, den Kopf seines Mandanten aus der Schlinge zu ziehen. Denn wie er weiss, betrifft der Rassendiskriminierungsartikel Rassen, Ethnien oder Religionen – nicht aber Nationalitäten. Und Kosovaren sind in der Interpretation Landmanns Teil einer Nation. Zwar gab es in der Schweiz einen Präzedenzfall, bei dem das Gericht Kosovaren als Mitglieder einer Ethnie interpretierte. «Das war allerdings noch lange, bevor Kosovo eine Nation wurde», weiss Landmann.