HIV-Ansteckung war schwere Körperverletzung

Aktualisiert

Uerikon ZHHIV-Ansteckung war schwere Körperverletzung

Eine Serviceangestellte hat zwei Männer mit dem HI-Virus angesteckt. Da sie um ihre Krankheit wusste, kassierte sie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Attila Szenogrady
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Attila Szenogrady

Die heute 32-jährige Ostafrikanerin lebte seit 2002 in der Schweiz. Sie war mit einem Schweizer Arzt verheiratet, pflegte aber trotzdem zu zwei afrikanischen Liebhabern regelmässig sexuelle Beziehungen. Obwohl die Frau seit Oktober 2005 wusste, dass sie sich mit dem HI-Virus angesteckt hatte, übte sie weiterhin ungeschützten Geschlechtsverkehr aus. Mit fatalen Folgen: So steckte sie beide ahnungslosen Liebespartner mit dem Aids-Virus an.

Nur ein Opfer klagte

Am Donnerstag musste sich die geständige Frau wegen schwerer Körperverletzung sowie versuchter schwerer Körperverletzung sowie Verbreitens menschlicher Krankheiten vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Am Prozess kam heraus, dass der Ehemann der Angeschuldigten nicht mehr lebt. Der Mediziner hatte bereits im Mitte 2008 eine Hirnblutung erlitten und war kurz darauf im Alter von 46 Jahren aus dem Leben geschieden. Im Gegensatz zu den beiden Liebhabern der Beschuldigten, denen es heute trotz der Ansteckung dank medizinischer Versorgung gesundheitlich gut geht. Allerdings hat nur eines der Opfer die Beschuldigte eingeklagt. Der zweite Geschädigte pflegt heute noch intime Beziehungen zur Virus-Trägerin und hat sein Desinteresse an einer Verurteilung erklärt.

Umstrittenes Strafmass

Vor Gericht äusserte die Angeschuldigte ihr Bedauern und erklärte, dass sie bloss aus Scham ihre Krankheit gegenüber ihren Opfern verschwiegen habe. Ihr Verteidiger ging bloss von einer versuchten schweren Körperverletzung aus und plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die in einem Fall auf vorsätzliche schwere Körperverletzung und im zweiten Fall auf einen Versuch plädierte. Der Ankläger forderte dafür eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie 1000 Franken Busse. Ein Jahr sollte die Frau absitzen.

Erhebliches Verschulden

Das Gericht kam antragsgemäss zu vollen Schuldsprüchen und ging bei der schweren Körperverletzung von einem erheblichen Verschulden aus. So habe die Serviceangestellte auch nach dem ärztlichen Befund ihren Freund nicht informiert, befand die Gerichtsvorsitzende. Die Richter setzten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren fest. Zwölf Monate davon unbedingt. Das klagende Opfer ging aufgrund eines blossen Versuchs beim Schadenersatz leer aus. Allerdings wurde ihm eine Genugtuung von 1000 Franken zugesprochen. Allerdings nicht zur vollsten Zufriedenheit des Geschädigten. So hatte er neben einem grundsätzlichen Schadenersatz ein Schmerzensgeld von 135 000 Franken verlangt.

Für die verurteilte Afrikanerin mit der Aufenthaltsbewilligung B könnte es jetzt eng werden. So droht ihr nun bei Rechtskraft des Urteils die Ausschaffung aus der Schweiz.

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