Hepatitis CUngeschützter Sex ist strafbar
Ein mit dem Hepatitis-C-Virus angesteckter Zürcher hatte mit seiner Freundin regelmässig ungeschützten Sexualverkehr. Jetzt wurde er wegen mehrfachen versuchten Verbreitens menschlicher Krankheiten zu einer unbedingten Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt.
Bei der weltweit gefürchteten Krankheit Aids ist schon seit langem alles klar: Wer mit dem HI-Virus angesteckt ist und mit einem ahnungslosen oder leichtsinnigen Liebespartner ungeschützten Geschlechtsverkehr ausübt, macht sich strafbar - sei es wegen schwerer Körperverletzung oder sogar wegen eventualvorsätzlicher Tötung, sicher aber immer wegen Verbreitens menschlicher Krankheiten. Andererseits ist es nicht verboten, als Grippekranker ungeschützten Sex mit einer geliebten Person zu praktizieren.
Pilotentscheid zu Hepatitis C
Doch wie steht es in Zürich mit der relativ weit verbreiteten Infektionskrankheit Hepatitis C? Seit Donnerstag ist klar, dass ein Träger dieses Virus auch vor dem Strafrichter landen kann. Dies musste ein heute 42-jähriger Stadtzürcher erfahren.
So erwuchs gegen ihn ein Strafbefehl vor dem Bezirksgericht Zürich in Rechtskraft. Der wegen Drogendelikten vorbestrafte Schweizer Staatsangehörige wurde wegen versuchten Verbreitens menschlicher Krankheiten antragsgemäss zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Er muss also 1800 Franken bezahlen. Zudem wurden ihm Gerichtskosten von 900 Franken aufgebrummt.
Analverkehr wäre schlimmer gewesen
Laut Strafbefehl hatte der Angeklagte mit seiner Freundin zwischen Februar und April 2008 über zwei Monate lang ungeschützten Geschlechtsverkehr ausgeübt. Obwohl er bereits seit Mitte 2003 an Hepatitis C leidet. Gemäss Staatsanwaltschaft habe er damit in Kauf genommen, seine Lebenspartnerin mit dem Virus anzustecken.
Pikant ist dabei, dass die Anklagebehörden nur von einem untauglichen Versuch ausgingen. So ist den Akten zu entnehmen, dass eine Infizierung durch vaginalen Geschlechtsverkehr gar nicht hätte erfolgen können. So werde Hepatitis C ausschliesslich über Blut oder Analverkehr übertragen, schrieb der zuständige Staatsanwalt Adrian Kaegi.
Urteil rechtskräftig
Der Strafbefehl wurde bereits im letzten November ausgestellt. Allerdings hatte der Angeschuldigte Einsprache erhoben. Mit der Folge, dass der Fall am Donnerstag am Bezirksgericht Zürich auf dem Programm stand. Die Partei, Medien und eine Studentenklasse warteten bereits vor dem Gerichtssaal, als überraschend ein Schreiben des Angeklagten eintraf. Darin verkündete er den Rückzug seiner Einwände. Womit der Entscheid automatisch rechtskräftig wurde.