SBB-Hilfssheriffs: Alles fest im Polizeigriff
Vier Securitrans-Mitarbeiter «begleiten» ein 16-jähriges Mädchen aus dem Zürcher Hauptbahnhof. Völlig regelkonform, wie sie betonen. Geschockte Passanten und ein Videodokument erzählen eine andere Geschichte.
Um 21 Uhr 30, nach dem Ende des Feierabendverkehrs, herrschte am Montag, dem 28. August, in der grossen Halle des Zürcher Hauptbahnhofs bereits die Ruhe nach dem täglichen Pendlersturm. Plötzlich zerfetzen laute, aggressive Stimmen die Ruhe. Vier Securitrans-Mitarbeiter stürmen quer durch die Halle. Einer davon zerrt ein Mädchen äusserst unsanft am Arm und schiebt es vor sich her.
Der Uniformierte stellt sich plötzlich hinter das Mädchen, packt es kurz am Hals, richtet es an seinem Kopf auf und schleudert es auf den Boden. «Irgendwann langts», sagt der junge Uniformträger noch zum am Boden liegenden Mädchen und geht drei, vier Schritte zurück. Eine Securitrans-Kollegin übernimmt daraufhin die «Sicherung». Längst hat sich ein Kreis entrüsteter Passanten gebildet. Einer davon filmt das Ereignis, bis die uniformierte Frau auch auf ihn los geht. Sie will die Kameraaufnahmen verhindern. Alle sind über das Vorgehen der Uniformierten entsetzt.
Martin Graf, Geschäftsführer von Securitrans findet nach Ansicht des Videos, dass «seine Mitarbeiter völlig verhältnismässig gehandelt haben.» Man müsse die Sache im gesamten Zusammenhang sehen, denn seine Mitarbeiter wurden zuvor von dem Mädchen aufs Übelste beschimpft. Als sie einen dunkelhäutigen Mann festgehalten hätten, habe die 16-Jährige, die laut Securitrans-Protokoll dem Punkermillieu zugerechnet wird, von «Wichser» bis «Fascho» sämtliche Schimpfwörter verwendet, die das Vokabular hergibt.
Mit dem unsanften Festhalten mit Polizeigriff und dem Abführen des Mädchens begaben sich die Securitrans-Mitarbeiter aber auf juristisch heikles Gebiet. Denn bei der uniformierten Truppe handelt es sich keineswegs um vereidigte Bahnpolizisten. Die Securitrans ist eine Privatfirma, die lediglich mit dem Gebäudeschutz des Bahnhofs betraut ist. Im Gegensatz zu ihren beamteten Kollegen dürfen sie also niemanden verhaften. Nur das Anhalten und Wegführen von Personen ist ihnen gestattet, «allenfalls unter Zuhilfenahme körperlicher Führung», wie Graf erklärt. Im Grunde haben die Securitrans-Uniformträger also nicht mehr Rechte als irgendeine Privatperson.
Zwischen Führen, Anhalten, Tätlichkeit und Freiheitsberaubung ists also im Falle der Securitrans ein schmaler Grat, wie auch Graf bestätigt. Das Mädchen fühlte sich aber keineswegs «geführt», sondern tätlich angegangen. Sie erstattete Anzeige. Polizeisprecher Michael Wirz von der Stapo Zürich ist vor allem gespannt auf das Video des Vorfalls. «Als Beweismittel ist es von grossem Interesse.» Der Klägerin rät er, es dringend zur Klärung des Falles bei der Polizei einzureichen.
voi