Zürich: Sterbetourismus wird nicht verboten

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Zürich: Sterbetourismus wird nicht verboten

Der Zürcher Kantonsrat hat sich heute nach einer emotionalen Debatte ganz knapp gegen ein Verbot des Sterbetourismus aus dem Ausland ausgesprochen. Gefordert werden hingegen Richtlinien für die Sterbebegleitung.

Die EVP forderte in einem Postulat, den Sterbetourismus aus dem Ausland zu verbieten. Die Situation habe sich in letzter Zeit immer mehr zugespitzt. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, sagte der EVP-Sprecher. Zusammen mit der SVP und der EDU sprach sich die Partei gegen jede Form von Sterbehilfe aus.

Mit 82 Nein- und 80 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen fiel das Ergebnis äusserst knapp aus. SP, Grüne und FDP betonten ihrerseits das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben. Das Postulat sei «populistischer Quatsch», sagte die SP-Sprecherin. Es sei nicht möglich, ein Verbot nur für ausländische Personen zu erlassen.

Die FDP betonte, zum selbstbestimmten Leben gehöre auch ein würdiges Sterben. Die Sterbehilfeorganisation Exit behandle das Thema seit Jahrzehnten würdevoll, sagte ihr Sprecher.

Zürich zum Handeln gezwungen

Ein zweites Postulat forderte eine Bewilligungspflicht und die Qualitätssicherung für die Freitodbegleitung. In diesem Punkt herrschte mehr Einigkeit. «Wir brauchen kein Verbot, sondern eine Garantie für Qualitätsstandards», sagte etwa die SP-Sprecherin.

In den Augen der EVP schieben Bund und Kanton «die heisse Kartoffel» Sterbehilfe hin und her. Bundesbern zeige einmal mehr, dass es nicht gewillt sei, in Sachen Sterbehilfe etwas zu unternehmen. Die Tätigkeit von Dignitas und die Untätigkeit von Justizminister Christoph Blocher zwängen gemäss einem SP-Sprecher den Kanton zum Handeln.

Nach den Worten einer CVP-Vertreterin muss jetzt ein striktes und kluges Regelwerk mit würdigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der Staat sei nun gefordert, hiess es von Seiten der Grünliberalen. Mit 94 zu 56 Stimmen wurde der Vorstoss überwiesen. Die EVP enthielt sich der Stimme.

Justizdirektor Markus Notter (SP) war zur Entgegennahme beider Vorstösse bereit. Er betonte, die Freiheit des Einzelnen, Suizid zu begehen, müsse unangetastet bleiben. Die gegenwärtigen Sterbehilfeorganisationen leisteten gute Arbeit; es bestehe aber auch Missbrauchspotenzial.

(sda)

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