Falsche Diagnose14-Jähriger stirbt an einer Hirnhautentzündung
Drama um einen 14-Jährigen: Die Ärzte im Spital reagierten zu spät auf seine Symptome. Kurz darauf starb er an einer Hirnhautentzündung. Der Aufruf der Eltern: Lasst eure Kinder impfen!
Die Tragödie begann im Dezember: D.M.* wurde mit Verdacht auf einen bakteriellen Infekt in ein Zürcher Bezirksspital eingewiesen. Doch weil die Symptome der Krankheit am Anfang für die Ärzte nicht eindeutig waren, tippten diese auf Schweinegrippe und behandelten ihn nur mit Tamiflu. 28 Stunden später hatte D. einen Krampfanfall und fiel ins Koma. Die Diagnose: bakterielle Hirnhautentzündung. Eigentlich sollte er auf die Intensivstation des Zürcher Kinderspitals gebracht werden. Doch da waren alle Betten belegt. Also sollte der Junge von der Rega nach St. Gallen geflogen werden – doch dies ging nicht, wegen schlechten Wetters. Als D. über vier Stunden später in St. Gallen ankam, war sein Hirn massiv geschädigt: Einige Tage später erklärten ihn die Ärzte für tot.
«Wäre unser Sohn von Anfang an gegen Meningokokken behandelt worden, würde er wahrscheinlich noch leben», meint D.s Vater. Was ihn aber besonders aufwühlt: Eine Impfung hätte seinen Sohn vor der tödlichen Krankheit schützen können. Seit 2006 ist die Meningokokken-Impfung sogar Teil des Impfplans. «Gerade weil eine korrekte Diagnose oft schwerfällt, ist es umso wichtiger, dass die Eltern ihre Kinder gegen Meningokokken impfen lassen», sagt D.s Vater. Der Immunologe Beda Stadler pflichtet bei: «Eltern sollten überprüfen, ob ihre Kinder geimpft sind. Falls nicht, sollten sie es nachholen.»
*Name der Redaktion bekannt
Kinder sollten geimpft werden
Hirnhautentzündungen haben verschiedene Ursachen, eine davon sind Meningokokken. In der Schweiz treten zwei Typen des Erregers auf: B und C. Gegen die C-Meningokokken existiert ein Impfstoff. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt seit 2006, Kinder ein erstes Mal zwischen 12 und 15 Monaten impfen zu lassen. Ein zweites Mal muss zwischen 11 und 15 Jahren geimpft werden. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.