Frauen gehen brutal auf Männer los
Die eine Frau drückte eine Zigarette auf ihrem Freund aus und traktierte ihn dann mit Handkantenschlägen, die andere rammte einem Discobesucher eine Glasscherbe in den Hals. Gleich zweimal musste sich ein Zürcher Gericht mit dem Tabuthema Frauengewalt gegen Männer befassen.
Vor dem Bezirksgericht Zürich stand bereits letzte Woche eine 44-jährige Redaktorin, die ihren 48-jährigen Freund in der gemeinsamen Wohnung in Zürich verprügelt hatte. Laut Anklage brannte sie zuerst eine Zigarette auf seinem Oberarm und Rücken aus. Dann versetzte sie ihm mehrere Handkantenschläge ins Gesicht und einen auf den Kehlkopf. So stark, dass er einige Tage kaum mehr essen und sprechen konnte.
Handkantenschläge ins Gesicht ...
Die Angeklagte legte vor Gericht ein Teilgeständnis ab, indem sie vier Handkantenschläge gegen das Gesicht zugab, den Rest aber in Abrede stellte. Das Gericht sprach nun die Schweizerin für die eingestandenen Übergriffe wegen Körperverletzung schuldig. Allerdings setzte die Einzelrichterin mit einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 30 Franken nur eine symbolische Bestrafung fest. Zudem wurde die Angeklagte verpflichtet, ihrem Ex-Freund ein bescheidenes Schmerzensgeld von 100 Franken zu entrichten.
Der Rechtsvertreter des früheren Partners hatte nicht nur eine wesentliche höhere Strafe von 30 Tagessätzen sowie 1000 Franken Busse, sondern auch eine Genugtuung von 3000 Franken gefordert.
Für die Milde mag auch die Fortsetzung der heute zerbrochenen Freundschaft entscheidend gewesen sei. So hatte sich der verletzte Elektromechaniker nur wenige Wochen nach dem Vorfall revanchiert und die Angeklagte brutal verprügelt. Er wurde dafür bereits zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.
... und in den Hals gestochen
Eine wesentlich härtere Strafe kassierte eine zweite Angreiferin. Es handelte sich um eine 20-jährige Coiffeuse, die im Zürcher In-Klub «Kaufleuten» einen aufdringlichen Discobesucher (23) mit einer Glasscherbe attackiert und ihm damit in den Hals gestochen hatte. Der Geschädigte soll vor der Bluttat die Angeschuldigte geohrfeigt und als «Schlampe» tituliert haben. Das Gericht sah darin keinen Strafmilderungsgrund und setzte wegen versuchter schwerer Körperverletzung antragsgemäss eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten fest. Zudem wurde die verurteilte Angeklagte verpflichtet, dem erheblich verletzten Mann ein Schmerzensgeld von 5000 Franken zu entrichten.
Fälle von Frauengewalt gelten vor Zürcher Gerichten als seltene Ausnahmen. Allerdings soll die Dunkelziffer hoch sein. Viele Männer sehen aber aus Angst und Scham oft von einer Strafanzeige ab.
Attila Szenogrady, 20minuten.ch