Duell im StrassenverkehrAutofahrer die Kontrollschilder weggerissen
Weil ein Autofahrer zu langsam fuhr, wollte der nachfolgende Fahrer ihn zur Schnecke machen. Mit dem Resultat, dass das vordere Auto noch langsamer fuhr. In der Folge eskalierte die Situation. Am Dienstag hatte sich das Zürcher Obergericht erneut mit dem alltäglichen Wahnsinn im Stadtzürcher Verkehr zu befassen.
Vor den Schranken mussten sich zwei Automobilisten für einen Vorfall vom 28. Juli 2005 verantworten. Beim ersten Lenker handelte es sich um einen heute 37-jährigen Geschäftsführer italienischer Abstammung, der am Tatabend mit seinem Personenwagen mit über einem Promille Alkohol im Blut durch Zürich Wiedikon fuhr. In seinem Auto befanden sich seine Schwester sowie seine zwölfjährige Nichte.
Laut Anklage fuhr er viel zu langsam über die Gutstrasse. Worüber sich der nachfolgende Autohalter, ein heute 33-jähriger Elektromonteur, massiv aufregte. Er hupte und setzte Lichtzeichen. Mit der Folge, dass der Blaufahrer plötzlich eine Vollbremsung durchführte und anschliessend mit voller Absicht nur noch mit rund zehn km/h über die Fahrbahn schlich.
Kontrollschild abgerissen
Auf der Höhe der Hausnummer 12 eskalierte die Situation. Der erzürnte Elektriker überholte seinen Kontrahenten, bremste ihn mit einem Schikanestopp aus und stieg aus dem Fahrzeug. Der Geschäftsführer bekam zunächst Angst und fuhr im Schritttempo rückwärts. Vergeblich, weil der Fussgänger zu rennen begann und sich plötzlich bückte.
Dann riss er das vordere Kontrollschild mit blossen Händen weg und warf es gegen die Frontscheibe seines Gegners. Laut Anklage rannte danach der Angreifer sogar in das Auto seines Kontrahenten hinein und verletzte sich dabei am Knie. Zum Schluss landete er sogar auf der Kühlerhaube und wurde von dort auf den Boden geschleudert.
Er erlitt diverse Schürfungen und einen Knochriss am rechten Knie.
1: 0 für Secondo
In einer ersten Runde am Bezirksgericht Zürich lautete das Resultat 1:0 für den Secondo. Er wurde im Januar 2007 nur wegen der Blaufahrt belangt und zu einer milden Strafe von 15 Tagessätzen zu 30 Franken auf Bewährung sowie 1100 Franken Busse verurteilt.
Von den Vorwürfen der einfachen Körperverletzung sowie mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln wurde er dagegen freigesprochen. Der Schweizer wurde dagegen umfassend für schuldig befunden. Wegen Nötigung, mehrfacher grober Verletzung von Verkehrsregeln, Sachbeschädigung sowie weiteren Verkehrsdelikten.
Er erhielt eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 30 Franken sowie 1200 Franken Busse. Zudem sollte er seinem Prozessgegner einen Schadenersatz von über 1490 Franken entrichten.
Zweite Runde vor Obergericht
Am Dienstag kam es vor Obergericht zur zweiten Runde. Wo der bekannte Verteidiger des Schweizers, Daniel Vischer, Freisprüche von den Hauptvorwürfen forderte. So vom Wegreissen des Kontrollschildes, das der Schweizer bloss zur Spurensicherung ergriffen habe.
Andererseits sollte der Südländer wegen Körperverletzung belangt werden. Was der Gegenanwalt Adrian Bachmann zurückwies und eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils verlangte. Bachmann verwies auf das widersprüchliche Aussageverhalten des Schweizers.
Das Obergericht wird seinen Entscheid demnächst eröffnen.