Heroindealer lebte von Sozialhilfe

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ZürichHeroindealer lebte von Sozialhilfe

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 33-jährigen Iraker wegen Drogenhandels sowie Fürsorgebetrugs verurteilt. Der in Zürich wohnhafte Angeklagte hatte in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt 40 000 Franken Sozialhilfe bezogen.

Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie 500 Franken Busse verurteilt. Der Angeklagte war umfassend geständig. Er machte sich des Fürsorgebetrugs schuldig, weil er dem Sozialamt verschwieg, dass er von seiner im Irak lebenden Mutter gleichzeitig Beträge in der Höhe von rund 50 000 Franken erhalten hatte.

Das Geld versteckte er zunächst in seiner Wohnung und später in seinem vor dem Haus parkierten Auto. Der mit einer Schweizerin verheiratete Familienvater besserte sich sein Einkommen zudem als Drogenhändler auf.

Im Februar 2006 konnte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung rund 630 Gramm Heroin und 1250 Gramm Streckmittel sicherstellen. Zudem konnten die Untersuchungsbehörden über 40 000 Franken beschlagnahmen.

Kein Schadenersatz für die Stadt Zürich

Der Staatsanwalt verlangte für den Angeklagten eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon er die Hälfte absitzen sollte. Das Gericht folgte jedoch der Verteidigung und verurteilte den Mann zu zwei Jahren bedingt.

Strafmildernd waren das Geständnis und die Tatsache, dass der heute als Lagerist arbeitende Angeklagte nicht vorbestraft war. Auf die Schadenersatzbegehren der Stadt Zürich in der Höhe von 39 500 Franken trat das Gericht nicht ein. Es sei dafür nicht zuständig, erklärte der Präsident. (sda)

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