Thalwil ZHDrei Männer vergewaltigen Journalistin
Was in einer Beiz im Zürcher Kreis 4 harmlos begann, endete in einer Wohnung mit einer Gruppenvergewaltigung und Freiheitsberaubung. Nun standen sie vor dem Richter – der keine Gnade kannte.
Das Unheil nahm in der Nacht auf den 27. Mai 2007 seinen Lauf. Damals hielt sich eine heute 44-jährige Journalistin aus Thalwil im Zürcher Kreis 4 auf. Dabei lernte sie in dem berüchtigten Restaurant «Sonne» vier serbische Staatsangehörige albanischer Abstammung kennen. Dabei boten sie der drogenabhängigen Schweizerin spontan an, in einer nahe gelegenen Wohnung noch einige Linien Kokain zu konsumieren.
Da die Geschädigte einwilligte, befand sie sich kurz darauf in einer Wohnung an der Hohlstrasse. Dort trank sie mit ihren Gastgebern zuerst Bier und konsumierte mehrere Linien Kokain. Als sich die Frau zur Toilette begab, bemerkte sie, dass an der Wohnungstüre kein Schlüssel mehr steckte. Tatsächlich hatten die Männer die Türe inzwischen abgeschlossen.
Danach wurde schnell klar aus welchem Grund. So fielen drei der vier Männer über das Opfer her und vergewaltigten es. Ohne dabei ein Kondom zu benutzen. Fest steht, dass jeweils einer der Täter die Geschädigte auf einem Bett festhielt, während ein anderer Angreifer gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr vollzog. Sie versuchte jeweils vergeblich, ihre Peiniger wegzustossen.
Täter sprachen von einem einvernehmlichen Sex
Die Geschädigte wurde von den Angeklagten erst am Vormittag entlassen. Sie begab sich später zur Polizei und erstattete Strafanzeige.
Über drei Jahre später standen die drei Angeklagten am Montag wegen Gruppenvergewaltigung sowie Freiheitsberaubung vor dem Bezirksgericht Zürich und beteuerten ihre Unschuld. Sie stellten zwar die sexuellen Handlungen nicht in Abrede, machten aber einvernehmlichen Sex geltend. So sei die angetrunkene Geschädigte mit allem einverstanden gewesen, erklärten sie. Weshalb die Verteidiger Freisprüche von den Hauptvorwürfen verlangten.
Dem Staatsanwalt gefolgt: Hohe Strafen
Das Gericht ist aber in seinem am Dienstag eröffneten Urteil umfassend den Anträgen des zuständigen Staatsanwaltes gefolgt und hat die drei Stadtzürcher Serben zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Die höchste Strafe von sechs Jahren kassierte ein 32-jähriger Hausdienstmitarbeiter. Anstelle des Vollzugs wurde er in eine stationäre Massnahme zur Behandlung von psychischen Störungen eingewiesen. Fünf Jahre und drei Monate Freiheitsentzug erhielt ein 33-jähriger Maler. Für vier Jahre soll ein 26-jähriger Arbeitsloser hinter Gitter.
Damit war das Gericht den glaubhaften Darstellungen des Opfers gefolgt. Im Gegensatz dazu standen die widersprüchlichen sowie weltfremden Behauptungen der Angeschuldigten. So hatte einer von ihnen geltend gemacht, dass es die Frau gewesen sei, welche den ungeschützten Geschlechtsverkehr gewünscht habe.
20 000 Franken Schmerzensgeld
Aus dem Urteil geht zudem hervor, dass die drei verurteilten Männer verpflichtet wurden, der Thalwilerin solidarisch ein Schmerzensgeld von 20 000 Franken zu bezahlen. Zusätzlich sollen sie der Frau gemeinsam einen noch zu ermittelnden Schadenersatz in unbekannter Höhe entrichten.
Die Gerichtsgebühr von 10 000 Franken wurde den Angeklagten auferlegt.