Hauswart als IV-BetrügerEr konnte angeblich keine Zeitung halten
Ein serbischer Hauswart aus Dübendorf ZH hat als angeblicher Vollinvalider regelmässig IV-Gelder für mindestens 70 000 Franken erhalten. Der Schönheitsfehler: Er verrichtete heimlich weiter Schwerstarbeit und kassiert jetzt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten.
Es war am 28. September 2004, als der heute 60-jährige Hauswart aus Dübendorf einen Arbeitsunfall erlitt. Beim Abladen eines schweren Rasenmähers soll er sich an der Schulter erheblich verletzt haben. Der Serbe meldete sich schon bald bei seiner Versicherung und ersuchte um Taggeld-Zahlungen.
Weder Schuhe binden noch eine Zeitung halten
Der Angeklagte gab sich dabei als vollständig arbeitsunfähig aus. So könne er infolge von starken Schmerzen und eklatanten Schwächen in seinen Armen nichts mehr heben. Er könne zudem weder seine Schuhe binden und kaum mehr etwas schreiben. Noch schlimmer: Es sei ihm nicht einmal mehr möglich, eine Zeitung zu halten. Ebenso wenig ein Auto zu lenken.
Die Versicherung glaubte zunächst die Mär und zahlte dem vermeintlich körperlich beeinträchtigten Angeklagten regelmässig die Taggelder aus.
Invalider als Schwerstarbeiter
Eine von der Versicherung eingeschaltete Privatdetektei brachte die Wahrheit ans Licht. Die Schnüffler konnten filmisch mitverfolgen, wie der angebliche Vollinvalide weiterhin immer wieder Schwerstarbeit verrichtete und bei mehreren Arbeitgebern gutes Geld verdiente. In der Anklageschrift ist von Gartenarbeiten, Holztragen, Schneeschaufeln oder Rasenmähen die Rede. Zudem fuhr der Angeklagte immer wieder mit seinem Auto herum.
Im Februar 2007 griff die Polizei ein und versetzte den mutmasslichen Betrüger für 16 Tage in Untersuchungshaft.
Rund 100 000 Franken Schadenersatz verlangt
Am Mittwoch musste sich der Serbe wegen Betrugs am Bezirksgericht Zürich verantworten. Der zuständige Staatsanwalt verlangte eine teilbedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 30 Franken. 90 Tagessätze sollte der vorbestrafte Hauswart bezahlen. Die geprellte Versicherung verlangte zudem einen Schadenersatz von rund nobr>100 000 Franken.
Der Angeklagte selber zeigte sich teil geständig und gab zu, dass er mit seiner Verletzung etwas übertrieben habe. Allerdings leide er immer noch unter den Folgen des Unfalls. Der Verteidiger sah bloss eine Übertretung des Unfall- und Versicherungsgesetzes, nicht aber einen Betrug als erwiesen an. Es sei deshalb nur eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken angemessen. Der Anwalt berief sich auf ein aktuelles medizinisches Gutachten, das dem Angeklagten tatsächlich eine Schulterverletzung attestierte. Sein Mandant habe lediglich Gelegenheitsarbeiten verrichtet.
Freiheits- statt Geldstrafe
Das Gericht kam zu einem vollen Schuldspruch und ging mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten massiv deutlich über den Antrag der Anklage hinaus. Laut Urteil hatte der Angeklagte über eine längere Zeit arglistig gehandelt, befanden die Richter. Sie verpflichteten den heutigen Taxichauffeur, der Versicherung rund 20 000 Franken zurück zu bezahlen. Über die Höhe der restlichen Forderungen soll ein Zivilrichter entscheiden.