Schreibfehler rettet Millionenbetrüger vor dem Knast

Aktualisiert

Glück gehabtSchreibfehler rettet Millionenbetrüger vor dem Knast

Ein Jurist hat in einem Urteil irrtümlich Zuchthaus statt Gefängnis geschrieben: Dieser Lapsus bewahrt nun einen überführten Betrüger vor dem Gang hinter Gitter.

von
Attila Szenogrady

Vor zweieinhalb Jahren schien alles klar: Das Zürcher Obergericht verurteilte einen langjährigen Finanzverwalter der Fabrikationsanlage Nestlé (früher Maggi) in Kemptthal wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiteren Delikten zu einem unbedingten Freiheitsentzug von zweieinhalb Jahren. Damit wollten die Oberrichter ein erstinstanzliches Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon umfassend bestätigen. Demnach hatte der heute 56-jährige Angeklagte zwischen 1995 und Frühjahr 2000 mittels fingierten Rechnungen rund 1,5 Millionen Franken für sich abgezweigt. Zudem hatte er eine Geliebte als angebliche Nestlé-Angestellte über mehrere Jahre hinweg mit Firmengeldern für über 160 000 Franken alimentiert. Obwohl die Dame faktisch nichts gearbeitet hatte.

Zuchthaus ist nicht Gefängnis

Doch der Teufel schläft nicht und liegt häufig im Detail. So war im Urteil des Obergerichts von zweieinhalb Jahren Zuchthaus die Rede. Was den Verteidiger veranlasste, den Entscheid anzufechten und vor das Kassationsgericht zu ziehen. Der Grund dafür: Das Bezirksgericht Pfäffikon hatte noch klipp und klar eine Sanktion von zweieinhalb Jahren Gefängnis festgelegt. Da Zuchthaus theoretisch eine schärfere Strafform als Gefängnis sei, habe das Obergericht gegen das Verschlechterungsgebot verstossen, argumentierte der Verteidiger. Und bekam prompt Recht.

Strafsenkung dank überlanger Verfahrensdauer

Dabei spielte es auch keine Rolle, dass Zuchthaus und Gefängnis in der Realität schon längst keinen Unterschied mehr aufwiesen. Heute ist es ohnehin egal, da nach neuem Recht nur noch der Begriff «Freiheitsstrafe» existiert.

Auf jeden Fall musste sich das Obergericht wegen des Schreibfehlers am Donnerstag erneut mit dem Fall beschäftigen. Mit neuen Vorteilen für den Angeklagten. So konnte sein Verteidiger mit vollem Recht eine überlange Verfahrensdauer anprangern. Zudem habe sich sein reumütiger Mandant und Ersttäter seit den Taten wohl verhalten und sei als heute selbständiger Unternehmer strafempfindlich. Deshalb sei eine Strafsenkung auf noch 18 Monate bedingt angemessen.

Nur noch zwei Jahre bedingt

So weit wollte das Obergericht wegen des schweren Verschuldens nicht gehen. Trotzdem obsiegte der Angeklagte, da die neue Strafe auf 24 Monate lautete. Neu auf Bewährung. Für den Gerichtsvorsitzenden Christoph Spiess war entscheidend, dass sich der Angeklagte in den letzten zweieinhalb Jahren bewährt hat und sozial integriert ist. Fazit des Falles: Eine einzige falsch gewählte juristische Formulierung hat vieles bewirkt: Ein Millionenbetrüger muss nicht mehr hinter Gitter.

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