Eine Radlänge daneben - 818 Franken Busse

Aktualisiert

Bussenpolitik Stadt ZürichEine Radlänge daneben - 818 Franken Busse

Ein Anwohner im Zürcher Kreis 4 parkt sein Auto mit den Vorderrädern ausserhalb des Feldes - und kassiert dafür 818 Franken Busse. Wenns ums Büssen geht, darf die Stapo so kleinlich sein, wie sie will.

von
Katharina Bracher

«Haben die ein Rad ab?» fragt sich Rolf E. als er die Verfügung des Zürcher Stadtrichteramts in den Händen hält. 818 Franken Busse verlangt das Amt von ihm, weil er mit den Vorderrädern ausserhalb des Parkfeldes in der blauen Zone stand. Rolf E. parkt seinen Wagen immer in der Hardau im Kreis 4 vor seinem Haus. Als Anwohner besitzt er eine Jahreskarte für die blaue Zone. An jenem Morgen fand er eine Parklücke, die nur knapp Platz bot für seinen BMW. Die Vorderräder standen für 24 Stunden ausserhalb des Parkfeldes. «Der Wagen war aber niemandem im Weg», sagt Rolf E. Auch die Einfahrt der Schule, neben der sich das Parkfeld befindet, sei keineswegs blockiert gewesen. Für die rigorose Bussenpolitik der Stadt Zürich hat Rolf E. kein Verständnis. Doch die Busse ist, so unverhältnismässig sie auch erscheinen mag, von Gesetzes wegen gerechtfertigt.

Polizei entscheidet selbst über Verhältnismässigkeit

«Entscheidend ist der Zeitraum. Der Gebüsste hat sein Auto über 20 Stunden so parkiert stehen gelassen», begründet Reto Steimer vom Stadtrichteramt Zürich den dicken Strafzettel. Und grundsätzlich kann jeder Millimeter über dem Parkfeld verzeigt werden. In der Praxis wird jedoch erst gebüsst, wenn das Rad teils oder ganz aus dem Feld ragt. Reto Steimer rechnet vor: 500 Franken beträgt die Busse für 20 bis 25 Stunden Falschparken, dazu kommen 300 Franken Spruchgebühren. Die restlichen 18 Franken sind Schreib- und Zustellgebühren. Ab wieviel Zentimeter Überschreitung diese Regelung angewandt wird, entscheidet der Polizist vor Ort. «Ob gebüsst wird oder nicht, liegt im Ermessen jedes einzelnen Beamten», sagt Steimer. Der Polizist hätte also durchaus die Möglichkeit gehabt, angesichts der Tatsache, dass der BMW niemandem im Weg stand, Gnade walten zu lassen.

1.30 Meter für 818 Franken

Doch die Stadtpolizei Zürich sieht das anders. «Das Fahrzeug ragte laut Skizze ungefähr 1.30 Meter aus dem Parkfeld», erklärt Beatrice Potisk von der Stadtpolizei Zürich. Ihr unerbittliches Urteil: «Ein klarer Fall.» Der Mitarbeiter sei durchaus befugt gewesen, hier zu büssen. Dass das Auto niemandem im Weg gestanden habe, oder dass im Fahrzeug gut sichtbar eine Anwohner-Parkkarte gelegen habe, ändere an dieser Situation nichts.

Gesetzlich festgelegt sind die Ordnungsbussen im unteren Preissegment von 40 bis 100 Franken für bis zu 10 Stunden. Die Stadt Zürich hat die 500 Franken Busse für über 20 Stunden Falschparken selbst festgelegt. Auch die zusätzlichen 300 Franken Spruchgebühren sind in den 1990ern per Stadtratsbeschluss legitimiert worden.

Rolf E. will die Busse dennoch nicht akzeptieren. Er hat Einspruch erhoben gegen die Verfügung des Stadtrichteramts. Ob er damit durchkommt, bezweifelt jedoch selbst sein Anwalt.

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