ZürichDie Prostitution soll weg von den Strassen
Im Prozess gegen vier Roma-Zuhälter kommen immer mehr schreckliche Details ans Licht. Ein Verbot der Strassenprostitution soll geprüft werden, fordert die SVP – und steht damit alleine da.

Eine Prostituierte wartet am Sihlquai in Zürich auf einen Freier. (Bild: Nicola Pitaro)
Mit unvorstellbarer Brutalität haben vier ungarische Zuhälter Prostituierte, die auf dem Zürcher Strassenstrich tätig waren, misshandelt. Täglich kommen im Prozess gegen die vier Roma, denen Menschenhandel und Vergewaltigung vorgeworfen werden, neue abscheuliche Details zutage. «Dieser Prozess zeigt, wie schlimm die Situation für die Frauen ist», sagt SVP-Generalsekretär Martin Baltisser. Deshalb fordere die SVP den Bundesrat dazu auf, ein Verbot der Strassenprostitution zu prüfen. «Prostitution sollte im Bordell und nicht auf Strassen stattfinden», sagt Baltisser.
Doch von diesem Vorschlag hält Rolf Vieli, Leiter des Projekts Rotlicht, nicht viel. Erstens sei Strassenprostitution aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides, das auf die Gewerbefreiheit verweist, legal. Zweitens landeten bei einem Verbot die Prostituierten nicht, wie von den Gegnern angenommen, in einem schönen Bordell, «sondern schlimmstenfalls in einem ‹Rattenloch›». Schliesslich gehe es den Zuhältern einzig darum, so schnell wie möglich Geld zu verdienen. Ziel sei es, dass die Frauen «unabhängig von repressiven Zuhältern» arbeiten könnten. CVP-Sprecherin Marianne Binder pflichtet bei: «Der Staat hat die Aufgabe, diese Frauen zu schützen. Dies gelingt nicht, indem man sie von der öffentlichen Bildfläche verbannt.» Zum Schutz der Frauen fordert die CVP ein höheres Polizeiaufgebot.
Bund soll Jugendliche schützen
Der Zürcher Regierungsrat erachtet es als nicht sinnvoll, auf Kantonsebene gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um die Prostitution von Jugendlichen unter 18 Jahren zu unterbinden. Die Zuständigkeit des Bundes und die von ihm bereits unternommenen Schritte sprechen gemäss dem Regierungsrat gegen eine kantonale Regelung. Der Bundesrat hat Anfang Juni das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch genehmigt. Damit wird die Inanspruchnahme sexueller Dienste von 16- bis 18-Jährigen gegen Geld strafbar zu erklären sein.