Bezirksgericht ZürichAuf die tote Mutter gespuckt - verurteilt
Aus purem Hass hat ein Italiener im Kantonsspital Baden seine verstorbene Mutter zwei Mal bespuckt. Nun wurde der «verlorene» Sohn mit einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken sowie 400 Franken Busse milde behandelt.
Tatort war die Pathologie des Kantonsspitals Baden: Am vergangenen 27. März tauchte dort ein heute 31-jähriger Maler auf und begab sich geradewegs zur Leiche seiner kurz zuvor verstorbenen Mutter. Dann spuckte er demonstrativ zwei Mal auf die tote Frau. Noch am selben Abend bedrohte der Italiener seinen um sieben Jahre jüngeren Bruder, dessen Freundin sowie eine dritte Person. Worauf die Polizei einschritt und den ledigen Mann für drei Tage inhaftierte.
Tatmotiv: Schlimme Kindheit
Im letzten November musste sich der Täter vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Wegen mehrfacher Drohung, Störung des Totenfriedens und Verkehrsdelikten in einem anderen Zusammenhang drohten ihm eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 90 Franken sowie eine Busse von 400 Franken.
Vor den Schranken zeigte sich der Angeklagte reumütig und erklärte, dass er seine 1950 geborene Mutter aus Hass bespuckt habe. So habe sie ihn während seiner schlimmen Kindheit oft geschlagen und ausgenützt, rechtfertigte er sein pietätloses Verhalten.
Milde Strafe
In seinem nun eröffneten Urteil hat das Gericht den geständigen Limmattaler zu einer milden Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken sowie 400 Franken Busse verurteilt. Die Geldstrafe von insgesamt 5400 Franken wurde auf Bewährung ausgesetzt. Bei einer Probezeit von fünf Jahren. Eine schriftliche Begründung für den nachsichtigen Entscheid liegt aufgrund des umfassenden Geständnisses des Angeklagten nicht vor.
Jedenfalls wurden ihm aber die Gerichtskosten von rund 2500 Franken auferlegt.