Brutalo-Zuhälter wird weggesperrt

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Roma-ProzessBrutalo-Zuhälter wird weggesperrt

Der Haupttäter im Zürcher Roma-Prozess wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt. Danach soll er verwahrt werden. Zwei Täter kommen allerdings frei.

Attila Szenogrady
von
Attila Szenogrady

Mit einem Punkt konnte die Staatsanwältin Silvia Steiner zufrieden sein. So wurden alle vier Angeklagten aus Ungarn wegen Menschenhandels für schuldig befunden. Zudem wurde der 41-jährige Chef der Roma-Bande wegen weiteren Delikten wie Abtreibung, Drohung, Vergewaltigung sowie zusätzlichen Verbrechen zu einer hohen Freiheitsstrafe von zehn Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10 Franken und 200 Franken Busse verurteilt. Zudem sprach das Gericht die Verwahrung des brutalen Haupttäters aus. Es stützte sich dabei auf ein psychiatrisches Gutachten ab. Demnach bestehe beim mehrfach vorbestraften Schwerstkriminellen eine sehr hohe Rückfallgefahr, sagte der Gerichtsvorsitzende Sebastian Aeppli.

Zwei Täter kommen frei

Mit den übrigen Punkten konnte Anklägerin Steiner weniger zufrieden sein. So hat das Gericht zwei Angeklagte im Alter von 30 und 40 Jahren nur mit 28 Monaten teilbedingt, davon ein Jahr unbedingt, sowie 18 Monaten bedingt bestraft. Besonders der jüngere Beschuldigte namens «Kapitän» kam damit glimpflich davon. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn vergebens eine hohe Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Das Gericht verfügte die sofortige Freilassung der beiden Männer.

Sie haben die Strafen bereits abgesessen und werden jetzt nach Ungarn ausgeschafft.

Der vierte Täter im Alter von 41 Jahren bleibt dagegen vorläufig hinter Gitter. Er kassierte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Eine 22-jährige Prostituierte konnte dagegen aufatmen. Das Gericht trat auf die Anklage wegen Gehilfenschaft zu Menschenhandel aufgrund einer Zwangssituation nicht einmal ein. Die Frau erhielt eine Genugtuung von 2 190 Franken.

Ueber das Ziel hinausgeschossen

Das Gericht lastete den beiden Haupttätern mit den höchsten Strafen eine hohe kriminelle Energie sowie ein grausames Vorgehen an. Sie hätten am Sihlquai diverse Frauen einem brutalen Regiment unterzogen. In einem Fall trat der Boss einer schwangeren Prostituierten absichtlich in den Bauch.

Der Gerichtsvorsitzende Aeppli übte aber auch Kritik an den Untersuchungsbehörden. So sei die Staatsanwältin mit ihren diversen Anträgen über das Ziel hinausgeschossen, erklärte Aeppli und verwies auf zahlreiche Anklagepunkte, die nicht nachzuweisen waren. In einem Fall eines eingeklagten sexuellen Uebergriffs ging das Gericht gar von einer Racheaktion seitens der angeblich geschädigten Frau aus. Sie habe die Vorwürfe erst erhoben, nachdem herausgekommen sei, dass ihr angeblicher Peiniger eine neue Geliebte unterhalte, erklärte Aeppli.

Ein Verteidiger legte bereits Berufung ein

Der Verteidiger des vierten Angeklagten mit sechs Jahre Freiheitsentzug legte bereits vor den Schranken Berufung ein. Damit wird zumindest ein Teil der Angelegenheit in absehbarer Zeit wohl auch das Zürcher Obergericht beschäftigen.

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