Ehefrau eingesperrt, geschlagen und bedroht

Aktualisiert

Clash der KulturenEhefrau eingesperrt, geschlagen und bedroht

Weil ein in Weiningen wohnhafter Iraner seine Frau geschlagen und bedroht hatte, kassierte er eine bedingte Geldstrafe von 1800 Franken sowie 400 Franken Busse. Die Anklage hatte vergeblich eine bedeutend höhere Strafe verlangt.

Attila Szenogrady
von
Attila Szenogrady

Eine Ehe aus Weiningen entwickelte sich zu einer offenbar unheilvollen Konfrontation der Kulturen. Auf der einen Seite stand eine heute 29-jährige Kauffrau. Die gebürtige Perserin ist im Limmattal aufgewachsen und Schweizer Staatsangehörige. Auf der anderen Seite befand sich ihr heute 25-jähriger Ehemann aus dem Iran. Dieser lebte bis zur Heirat im Orient, wo er ein Studium in Kunst abgeschlossen haben soll. In der Schweiz musste er sich allerdings als schlecht bezahlter Hilfsbäcker in einem Grossbetrieb durchschlagen.

Immer wieder Ehekonflikte

Fest steht, dass die Ehe von Beginn weg unter einem schlechten Stern stand. Schon bald kam es zu den ersten Konflikten. Es war vor allem der Ehemann, der mit dem westlichen Lebensstil seiner Frau viel Mühe bekundete. Am 7. Dezember 2007 eskalierte die Situation so stark, dass die Polizei eingreifen und den Mann verhaften musste. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis leitete eine umfangreiche Strafuntersuchung gegen den jungen Perser ein.

Laut Anklage eingesperrt, bedroht und geschlagen

Als der zuständige Staatsanwalt vor einem Jahr Anklage erhob, wogen die Vorwürfe gegen den nicht geständigen Iraner schwer. So soll er seine Frau ab November 2005 zwei Jahre lang regelmässig in der gemeinsamen Wohnung in Weiningen eingesperrt haben. Hinzu kamen diverse Drohungen und körperliche Gewalt, indem er die Geschädigte immer wieder schlug und ohrfeigte. Zudem soll er ihr einen Fusstritt in den Bauch verpasst haben. Der Strafantrag fiel mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 90 Franken, also insgesamt 16 200 Franken sowie 3000 Franken Busse recht hoch aus.

Aussage gegen Aussage

Vor Gericht wiesen der Angeklagte und sein Verteidiger alle Vorwürfe zurück. Sie machten ein abgekartetes Spiel der Frau geltend. Um ihren Ehemann loszuwerden und aus der Schweiz abschieben zu lassen, habe sie bewusst eine Opferrolle eingenommen, plädierte der Rechtsanwalt. Als Beweis reichte er eine E-Mail ein, bei welchem ein Beamter der Geschädigten Ratschläge erteilte, wie sie den Verlust der Aufenthaltsbewilligung ihres Mannes am besten erreichen könnte. So sollte sie Ausdrücke wie Angst, psychischer Druck, Hölle oder Schmerzen verwenden. Für die Verteidiger eine klare Verschwörung gegen seinen Klienten.

Nur wenig blieb hängen

In seinem nun eröffneten Urteil hat das Gericht einen Mittelweg eingeschlagen. Es hat den Angeklagten für einen Vorfall vom 1. Dezember 2007 wegen Drohung und Tätlichkeit für schuldig befunden. Er hatte damals vor einer Augenzeugin seine Frau nicht nur bedroht, sondern auch gegen die Schulter geschlagen.

Bei den restlichen, teils massiv gewichtigeren Gewalthandlungen kam es dagegen mangels Beweisen und fehlenden Zeugen zu einem Freispruch. Was noch zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 60 Franken sowie 400 Franken Busse führte. Zudem wurde der heute von seiner Frau getrennt lebende Iraner verpflichtet, der Gegenseite ein Schmerzensgeld von 400 Franken zu bezahlen. Zudem eine Prozessentschädigung von weiteren 450 Franken.

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