Frustrierter Ex-Journalist in Bombenstimmung

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ZürichFrustrierter Ex-Journalist in Bombenstimmung

Weil ihm niemand zum 58. Geburtstag gratulierte, deponierte ein betrunkener Werbe-Texter eine Bombendrohung. Ausgerechnet in der Zürcher Bahnhofstrasse. Der geständige Täter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt.

Attila Szenogrady
von
Attila Szenogrady

Am Nachmittag des 22. Mai 2007 herrschte an der Zürcher Bahnhofstrasse plötzlich Katastrophenstimmung. Ein Grossaufgebot der Polizei und Sprengstoffspezialisten räumten das Gebäude der Coop City St. Annahof und weitere angrenzende Liegenschaften. Zudem sperrten die Sicherheitskräfte die Bahnhofstrasse grossräumig ab. Der Tramverkehr wurde dadurch für mehrere Stunden unterbrochen.

Täter dank Video überführt

Der Grund für die grosse Aufregung: Ein unbekannter Anrufer hatte der Coop-Filiale mitgeteilt, dass um 15.18 Uhr eine grosse Bombe im Gebäude explodieren werde. Kurz darauf hinterliess er die gleiche Nachricht auch bei der Kantonspolizei. Der anonyme Täter hatte aber Pech. Er wurde in der öffentlichen Telefonkabine im Hauptbahnhof von einer Videokamera gefilmt und wurde bereits zwei Tage nach dem Vorfall von der Polizei festgenommen.

«Nie gedacht, dass es so ernst wird»

Am Dienstag musste sich der heute 59-jährige Angeklagte wegen Schreckung der Bevölkerung sowie Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der Antrag der Anklage lautete auf 24 Monate Freiheitsstrafe bedingt. Hinzu kamen horrende Schadenersatzforderungen der Geschädigten. Alleine die Coop verlangt eine Summe von rund 113 000 Franken. Die Buchhandlung Orell Füssli fordert 16 000 Franken. Die VBZ über 2 800 Franken.

«Ich hätte nie gedacht, dass es so ernst wird», erklärte der gebürtige Aargauer vor den Schranken. Als Tatmotiv gab er seine starken Stimmungsschwankungen, Alkoholkonsum und seinen 58. Geburtstag zur Tatzeit an. Da ihm niemand gratuliert habe, sei er völlig frustriert gewesen. Nicht einmal seine Tochter habe sich gemeldet. Mit dem falschen Alarm habe er sich beweisen wollen, dass es ihn noch gebe und er noch etwas bewegen könne.

Vom Werbe-Texter zum depressiven Trinker

Verteidiger Valentin Landmann schilderte den nicht alltäglichen Lebenslauf des Ex-Journalisten. Dieser galt noch in den achtziger Jahren als erfolgreicher Werbe-Texter mit einem ansehnlichen Einkommen. Vor zehn Jahren geriet er aber in eine Lebenskrise und verfiel der Alkoholsucht. Hinzu kamen schwere Depressionen. Heute lebt der Angeklagte von der Sozialhilfe und hofft auf eine IV-Rente. Der Verteidiger setzte sich für eine bedingte Strafe von sechs Monaten ein.

16 Monate bedingt

So tief wollte das Gericht aber nicht gehen. Es sprach von einem erheblichen Verschulden und setzte 16 Monate bedingt als Strafe fest. Die Schadenersatzbegehren der Geschädigten wurden auf den Weg des Zivilprozesses verwiesen. Das Gericht hielt dem Angeklagten sein Geständnis und eine verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit zugute.

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