Junge Vergewaltiger bestraft

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VolketswilJunge Vergewaltiger bestraft

Das Jugendgericht Uster hat drei Jugendliche wegen mehrfacher versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen.

Die vier Schüler türkischer, irakischer und schweizerischer Herkunft die 15-jährige Schülerin in unterschiedlicher Zusammensetzung zu mehreren sexuellen Handlungen gezwungen. Die Vorfälle ereigneten sich laut Jugendanwaltschaft See/Oberland zwischen Spätsommer und Weihnachten 2008 in Volketswil ZH.

Die Anklage lautete auf Vergewaltigung, Vergewaltigungsversuch und sexuelle Nötigung. Zwei der drei Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Übergriffe 14, einer 16 Jahre alt. Dieser wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, wie es in verschiedenen Zeitungsberichten vom Dienstag heisst.

Ihm werden versuchte Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung sowie Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch ein Aufnahmegerät - etwa das Filmen mit einem Handy - zur Last gelegt. Bei ihm wurden eine persönliche Betreuung durch einen Jugend- oder Sozialarbeiter sowie eine ambulante Therapie angeordnet, heisst es in einer Mitteilung des Bezirksgerichts Uster.

Diese Massnahme ordnete das Gericht auch bei einem der damals 14- Jährigen an. Zudem muss er eine persönliche Leistung von neun Tagen, beispielsweise in einer sozialen Einrichtung, erbringen. Der gleichaltrige Mittäter wurde mit einer persönlichen Leistung von zehn Tagen bestraft. Auch bei ihm wurde eine persönliche Betreuung angeordnet.

Nach geltendem Jugendstrafrecht können in der Schweiz Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt noch nicht 15 Jahre alt sind, höchstens zu einer Strafe von zehn Tagen in Form einer persönlichen Leistung verurteilt werden.

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