Profilerin entlarvt notorischen Pneustecher

Aktualisiert

Bezirksgericht ZürichProfilerin entlarvt notorischen Pneustecher

Aus purer Boshaftigkeit hat ein 67-jähriger Rentner in Zürich-Nord die Reifen von zahlreichen Personenwagen zerstochen. Nun muss er für acht Monate in den Knast.

von
Attila Szenogrady

Es war in der Nacht auf den 14. Mai 2009, als die Zürcher Polizei einen heute 67-jährigen Rentner aus Zürich-Nord festnahm. Die Fahnder hatten den Senior in der Nähe seines Wohnortes an der Schaffhauserstrasse in flagranti erwischt. Er war gerade dabei, zwei Reifen eines Personenwagens mit seinem Sackmesser zu zerstechen.

Kurz zuvor hatte der Täter die Pneus von sechs weiteren parkierten Autos mit seinem Messer durchgestochen. Besonders mies dabei: Der Angeklagte hatte jeweils vorsätzlich zwei Reifen zerstört, um die Fahrzeuge lahmzulegen.

Dank Profilerin erwischt

Die Polizei war überzeugt, dass sie den «unheimlichen Pneustecher aus Zürich-Nord» erwischt hatte. Er soll innerhalb weniger Monate in Seebach, Oerlikon und Schwamendingen nicht weniger als 264 Personenwagen beschädigt und dabei einen Sachschaden von über 200 000 Franken angerichtet haben.

Der Fahndungserfolg war unter anderem auf eine Geoprofilerin zurückzuführen. Die Beamtin hatte aufgrund der Tatspuren auf den Täter geschlossen.

Allerdings entpuppte sich der x-fach vorbestrafte Gewohnheitskrimille als Profi. So gab er nur die sieben klar nachgewiesenen Vorfälle vom 14. Mai 2009 zu. Die restlichen Anschläge stritt er kaltschnäuzig ab.

29 Fälle eingeklagt. Tatmotiv: Frust wegen Hund

Am Donnerstag musste sich der Angeschuldigte für noch 29 eingeklagte Vorfälle vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er verweigerte faktisch jegliche Aussage. In der Untersuchung hatte er noch angegeben, dass er aus Frust wegen seines Hundes gehandelt habe. So habe ihn das Veteniräramt zu einem Verhaltenstest seines Vierbeiners angehalten, erzählte er noch der Polizei.

Die Staatsanwaltschaft verlangte für ihn eine unbedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten. Im Gegensatz zum Verteidiger, der aufgrund mangels Beweisen nicht nur gewichtige Teilfreisprüche verlangte, sondern sich auch für eine milde Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 20 Franken einsetzte. Im schlimmsten Fall für 360 Stunden Fronarbeit.

Acht Monate Knast

Das Gericht kam mit einer Ausnahme (fehlender Strafantrag) zu vollen Schuldsprüchen. Laut dem Vorsitzenden Philippe Ernst aufgrund der gesamthaften Betrachtung diverser Umstände. So hatten DNA-Spuren, ein Videofilm und auf seinen Kleidern sichergestellte Gummipartikel den Angeklagten belastet. Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Den Grossteil der Schäden soll er seinen Opfern zurückzahlen.

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