Drei Jahre KnastProstituierte ohne Kondom vergewaltigt
Nach einem Fussballspiel hat ein Betrunkener nicht nur eine Sihlquai-Prostituierte ohne Kondom vergewaltigt, sondern ist auch mit rund 120 km/h durch Zürich gerast. Die Quittung war teuer.
Die Nacht auf den 16. September 2009 wird der heute 28-jährige Stadtzürcher nicht mehr so schnell vergessen. Der portugiesische Verkäufer besuchte zunächst das Champions-League-Spiel FC Zürich gegen Real Madrid. Dort trank er sich einen mächtigen Rausch an und rauchte Cannabis. Kurz nach Mitternacht entwendete er den Jeep Cherokee seiner ahnungslosen Mutter und fuhr zum Sihlquai, wo er eine Roma-Prostituierte aus Ungarn ansprach und mit ihr für 100 Franken Sex mit Gummi abmachte.
Ohne Kondom vergewaltigt
Sicher ist, dass die Geschädigte in das Auto des Freiers einstieg und auf einem Parkplatz beim Letzipark die abgemachten sexuellen Handlungen vollzog. Doch dann kam plötzlich alles anders. Da der Mann wegen des Präservativs nicht richtig in Schwung kam, verlangte er plötzlich Sex ohne Gummi. Da die Frau das verweigerte, ging der Angeklagte zum Angriff über und zwang das Opfer gegen dessen Willen ungeschützt zum Geschlechtsverkehr. Die Geschädigte hatte zuvor vergeblich das Gesicht ihres Peinigers zerkratzt.
Kurz nach der Tat konnte die Frau das Auto verlassen, wurde aber vom wütenden Freier beinahe noch angefahren. Während die Ungarin kurz darauf die Polizei aufsuchte, suchte sich der Angeschuldigte eine zweite Prostituierte aus und raste mit dieser über die Birmensdorferstrasse durch Zürich. Dabei überfuhr er mit bis zu 120 km/h ein Rotlicht und wurde kurz darauf von der Polizei festgenommen.
X-fach vorbestraft
Der bereits x-fach vorbestrafte Angeklagte verbrachte danach 19 Monate lang im Gefängnis und stand am Montag vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Staatsanwaltschaft verlangte wegen Vergewaltigung, groben Verkehrsdelikten und weiteren Schuldpunkten eine hohe Freiheitsstrafe von Sechs Jahren. Im Gegensatz zur Verteidigung, welche eine Vergewaltigung in Abrede stellte und für die Verkehrsdelikte eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten als angemessen betrachtete.
Drei Jahre und 33 Monate Vorstrafen absitzen
Das Gericht kam abgesehen von einer Ausnahme zu Schuldsprüchen. Bei der Vergewaltigung stützte es sich vor allem auf die erste polizeiliche Einvernahme der Prostituierten ab. Der Angeklagte hatte dagegen widersprüchliche Angaben zu Protokoll gegeben. Vor allem hatte er anfänglich zugegeben, dass es zu einem «groben» Sex gekommen sei. Erst später wies er den Vorwurf einer Vergewaltigung von sich. Das Gericht setzte eine unbedingte Strafe von drei Jahren fest.
Es hielt dem Freier wegen seines benebelten Zustandes eine verminderte Schuldfähigkeit im leichten Grade zugute. Zudem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung, die ein Gutachten festgestellt hatte. Nicht zuletzt befand das Gericht, dass der Täter keine übermässige Gewalt eingesetzt habe. Zudem seien alle Delikte in einer einzigen Nacht erfolgt.
Während des Strafvollzugs ordneten die Richter eine ambulante Therapie für psychische Störungen an. Zudem wurden mehrere, ehemals aufgeschobene Vorstrafen von insgesamt 33 Monaten neu für vollziehbar erklärt. Was bedeutet, dass der Fussballfan noch mehrere Jahre hinter Gitter bleibt.