Todesfahrer muss nicht mehr hinter Gitter

Publiziert

WinterthurTodesfahrer muss nicht mehr hinter Gitter

Ein Winterthurer hat vier Mal die Fahrprüfung nicht bestanden. Trotzdem hat er einen angetrunkenen Passanten zu Tode gefahren. Nun wurde der aus dem Kosovo stammende Täter zu einer gerade noch bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie 1000 Franken Busse verurteilt.

Attila Szenogrady
von
Attila Szenogrady

«Das Auto zog mich an und kam wie eine unheimliche Macht über mich», erinnerte sich der heute 30-jährige Angeklagte am Montag vor dem Zürcher Obergericht zurück. Fest stand, dass der aus dem Kosovo stammende Hilfsarbeiter zwischen 1999 und 2001 gleich vier Fahrprüfungen nicht bestanden und seither nie wieder ein Motorfahrzeug gelenkt hatte. Jedenfalls bis zu jenem für ihn schicksalshaften 9. Januar 2008, als er der Versuchung nicht widerstehen konnte, mit dem angeblich für seinen Vater angeschafften Personenwagen der Marke Citroën Xantia eine Runde durch Winterthur zu drehen.

Passanten zu Tode gefahren

Nachdem der Kosovare zwei Whiskey-Colas getrunken hatte, lenkte er das Fahrzeug kurz vor Mitternacht über die Zürcherstrasse in Richtung Zentrum. Wobei ihm plötzlich ein betrunkener Passant im Weg stand und zu einem kurzen Halt zwang. Sicher ist, dass sich der 25-jährige Fussgänger und der Angeklagten einen kurzen Disput lieferten. Danach fuhr der Kosovare weiter. Der Zufall wollte es, dass er kurz darauf dem Passanten erneut begegnete. Dieser hatte die Fahrbahn schräg überquert und ging auf das Auto zu. Mit fatalen Folgen, da der unerfahrene Fahrer das Opfer in der Dunkelheit versehentlich übersah und mit mindestens 30 km/h anfuhr. Er fügte diesem schwerste Kopf- und Halswirbelverletzungen zu. Wenige Stunde später verstarb der Schweizer Staatsangehörige im Spital.

Nach Flucht freiwillig gestellt

Der Angeklagte setzte sich zunächst vom Tatort ab. Laut seiner Verteidigerin Tanja Knodel aus Panik. Gemäss dem Verdikt des Bezirksgerichts Winterthur aus Feigheit. Fest steht, dass sich der fehlbare Lenker bereits am nächsten Tag freiwillig bei der Polizei meldete und alles zugab.

Im letzten November wurde der dreifache Vater in Winterthur wegen fahrlässiger Tötung, Vereitelung einer Blutprobe, pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall, Fahrens ohne Führerausweis sowie weiteren Delikten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Sechs Monate davon sollte er absitzen.

Strafsenkung dank tätiger Reue

Die Verteidigung legte Berufung ein und verlangte vor Obergericht eine deutliche Strafsenkung auf noch 14 Monate bedingt. Rechtsanwältin Knodel verwies dabei auf das umfassende Geständnis sowie auf die aufrichtige Reue ihres Klienten. So sei dieser heute ernsthaft darum bemüht, den finanziellen Forderungen der Hinterbliebenen des Opfers nachzukommen. Zudem leide der Angeklagte noch heute unter den Folgen des Unfalls. Der Lenker selber gab an, dass er den Geschädigten gar nicht wahrgenommen habe.

Das Obergericht folgte teilweise diesen Argumenten und reduzierte die erstinstanzliche Strafe um zwei Monate auf noch 20 Monate. Zudem setzte es die gesamte Sanktion neu zur Bewährung aus. Bei einer Probezeit von drei Jahren.

Das Obergericht sprach zwar von einem recht schweren Tatverschulden und lastete dem Angeklagten eine krasse Selbstüberschätzung an. Andererseits hielten die Richter dem Hilfsarbeiter tätige Reue zugute, indem er den Schaden decken wolle. Zudem verneinten sie eine ungünstige Prognose, da die Vorstrafen des Angeschuldigten nicht einschlägig seien. Fazit des Berufungsurteils: Der Todesfahrer muss nicht mehr ins Gefängnis.

Deine Meinung zählt