Vernichtendes Hechturteil für Tierschützer

Aktualisiert

Petri UnheilVernichtendes Hechturteil für Tierschützer

Ein Angler zog vor einem Jahr einen 116-Zentimeter-Hecht aus dem Zürichsee. Obwohl er fachgerecht angelte, musste er sich heute wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Der Riesenhecht wurde aber zum kapitalen Flop des Zürcher Tierschutzes und des Tieranwalts Antoine Goetschel.

von
voi

Wer einen kapitalen Hecht aus dem Zürichsee zieht, gehört laut dem Zürcher Tieranwalt Antoine F. Goetschel vor den Richter. Dort, vor dem Horgener Bezirksgericht, landeten er und der angeklagte Hechtangler P. G. heute. P. G. solle wegen Tierquälerei mit mindestens 6 Tagessätzen und einer Busse von 200 Franken bestraft werden. Immerhin sollte ein bedingter Vollzug bei einer erfolgreichen Bewährung von zwei Jahren eingeräumt werden.

So standen heute der Fischer P. G. und der Zürcher Tieranwalt vor dem Horgener Richter. Nicht weniger war zu klären, als die Frage, ob die Angelei mit Haken und Schnur grundsätzlich eine Tierquälerei darstellt.

Der traurige Umstand der Horgener Verhandlung begann mit einem - aus Sicht des Angeklagten - absoluten Glückstag. Bei stürmischem Wetter und aufgewühltem Wasser zog P. G. am 10. Februar 2009 in Horgen einen kapitalen Hecht an Land: 22 Pfund, 116 Zentimeter, notierte der Fischer stolz. Einträge in Internetforen folgten, der Angler wurde beglückwünscht. Doch dann nahm die Geschichte eine stürmische Wendung.

Zeitungsartikel brachte Tierschützer auf Trab

Ein Zeitungsartikel im «Tages-Anzeiger», in dem der Angler von seinem Fang schwärmte, wurde auf der Seite der Tierschützer ganz anders ausgelegt: «Gemäss dem «TA»-Bericht wurde ein 22 Pfund schweres, hoch entwickeltes Wirbeltier während zehn Minuten einem Todeskampf, verbunden mit Schmerzen, Leiden und Schäden (Angelhaken) ausgesetzt», begründete der Zürcher Tierschutz.

«Enormer Belastungskampf für den Hecht»

Aufgrund dieses Artikels verlangten die Zürcher Tierschützer ursprünglich sogar noch eine weit drakonischere Strafe von 45 Tagessätzen und einer Busse von 500 Franken, da der Fischer in Kauf nahm, dass das Tier Todesqualen erlitt. Der Tieranwalt hielt in einer Stellungnahme fest: «Der Beschuldigte hätte als erfahrener Fischer die enorme Belastung für den Hecht erkennen und den Todeskampf verhindern bzw. den Fangvorgang beenden müssen.»

«Nie mehr Angeln ohne Rechtschutzversicherung»

Es stellte sich die Frage, wie ein Fisch geangelt und anschliessend verspeist werden soll, ohne das Tier in einen Todeskampf zu verwickeln. Sofort gingen die Wogen in Anglerkreisen hoch. In Foren wurde heiss diskutiert, ob der Tieranwalt und die Tierschützer von sämtlichen guten Geistern verlassen worden seien. Schliesslich wurde nicht weniger als die Angelei in seiner Gesamtheit zur Debatte gestellt. Zahlreiche Anglerkollegen empfahlen, sich nie mehr ohne eine ausreichende Rechtsschutzversicherung an den See zu stellen.

Angler in die Mangel genommen

Angler G. wurde im Laufe des Verfahrens aufgeboten und vom Staatsanwalt auf unsachgemässe Techniken, verwendete Schnurstärken und allenfalls unnötig verlängertes Leiden in die Mangel genommen. Der Staatsanwalt wurde aber nicht fündig und kam am 12. November 2009 zum Schluss: «Im Verlauf der Untersuchung ergaben sich keinerlei Hinweise, wonach der Angeschuldigte den Hecht in gesetzeswidriger Weise getötet hat.»

Nachdem sich der erfolgreiche Fischer und der Tieranwalt nicht einigen konnten, beschloss der Staatsanwalt, den Richter über den kapitalen Tierschutzfall zu befragen. Der kam heute in Horgen zu einem vernichtenden Urteil für den Tieranwalt und gab dem beschuldigten Angler in allen Punkten Recht. P. G. habe bei seinem Fang weder gegen das Fischereigesetz noch gegen die Tierschutzverordnung verstossen. Der Fischer habe keine Möglichkeit gehabt, den Hecht besser zu behandeln. Auch das Durchtrennen der Angelschnur hätte den Fisch nicht von seinen Qualen befreit, entschied der Richter. «Es ist beruhigend, dass es noch Leute mit einer gesunden Einstellung gibt», sagt Daniel Luther zu 20 Minuten Online, Chefredaktor von Petri-Heil, der während dem Prozess anwesend war.

Jubelrufe der Angelfreunde

Das Interesse an der Gerichtsverhandlung war riesig. Vor allem Hobbyfischer verfolgten den Prozess, der ein richtungsweisendes Urteil für Ihre Tätigkeit erwarten liess. Wo die Sympathien im Publikum lagen, wurde spätestens beim Verlesen des Urteils unter lautem Jubelgebrüll der versammelten Petri-Jünger klar.

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