Bezirksgericht ZürichZVV-Chauffeur rastete aus
Ein rachsüchtiger Chauffeur der ZVV ist in Zürich mit einem Linienbus absichtlich in ein Auto hinein gekracht. Nun wurde der Busfahrer verurteilt.
Der spektakuläre Verkehrsunfall vom 16. Mai 2007 ereignete sich bei der Haltestelle Seebach in Zürich-Nord. Damals fuhr ein Bus der Linie 768 im Feierabendverkehr in einen Personenwagen eines heute 27-jährigen Autolenkers hinein. Dabei erlitt eine Buspassagierin ein Schleudertrauma sowie erhebliche Verletzungen an der rechten Hand und am linken Schienbein. Mehr Glück hatte der «abgeschossene» Autolenker. Er kam aufgrund glücklicher Umstände mit dem Schrecken davon.
Rachesüchtiger Buschauffeur
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl leitete nach der Kollision eine Strafuntersuchung gegen den heute 50-jährigen Buschauffeur ein. Mehrere Augenzeugen hatten berichtet, dass sich der ZVV-Angestellte noch vor der Abfahrt aus der Haltestelle mit dem Autolenker massiv gestritten habe. Beide hätten sich in jugoslawischer Sprache gegenseitig mit derben Schimpfwörtern eingedeckt. Als die Ampel auf grün wechselte, sei der Bus absichtlich nach links gefahren und sei gleich zwei Mal in den hinteren Teil des Personenwagens hinein gekracht, hatten mehrere Beobachter des Vorfalls zu Protokoll gegeben. Der rachsüchtige Buslenker habe nach dem Unfall sogar gelacht, sagte einer der Zeugen aus.
Glaubhafte Belastungszeugen
Im letzten Oktober wies der Serbe die Vorwürfe der Anklage zurück und drehte den Spiess sogar um. So habe ihm der Autofahrer den Weg abgeschnitten und damit böswillig die Kollision verursacht, verteidigte er sich. Auch sein Anwalt verlangte einen vollen Freispruch.
Vergeblich, wie nun am Donnerstag bekannt wurde. So hat das Gericht den Angeklagten wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln sowie Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Der zuständige Richter stützte sich bei seinem Urteil weniger auf ein verkehrstechnisches Gutachten ab. Vielmehr verwies er auf gleich drei glaubhafte Zeugen, die den Buslenker massiv belastet hatten. Zudem hatte sich der Beschuldigte in seinen Kernaussagen in krasse Widersprüche verwickelt.
Schweres Verschulden
Das Verschulden des ZVV-Mannes stufte das Gericht als schwer ein. Als Chauffeur eines Linienbusses habe er seine besondere Verantwortung in gröbster Weise vernachlässigt, schrieb der Richter. Es liege ein absolut rücksichtsloses Fahrverhalten vor, hiess es weiter.
Obwohl der Ersttäter eine Bewährungsstrafe erhielt, wird es für ihn teuer. So soll er neben der Busse von 2000 Franken eine Gerichtsgebühr von 2500 Franken sowie die hohen Untersuchungskosten von über 8100 Franken tragen. Zudem drohen ihm bei einem rechtskräftigen Schuldspruch drastische berufliche Konsequenzen. In einem Punkt hatte er aber Glück. So hat die verletzte Passagierin ihre Anträge zurückgezogen.