StellungnahmeZürich will Kinderprostitution nicht verbieten
Der Zürcher Regierungsrat findet es nicht sinnvoll, die Prostitution von Jugendlichen unter 18 Jahren zu unterbinden. Die Heraufsetzung des Schutzalters sei Sache des Bundes.
Massnahmen zum Schutze von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung seien zwar zu begrüssen, teilte der Regierungsrat am Donnerstag in seiner Stellungnahme zu einer CVP-Motion im Kantonsrat mit. Auch die Heraufsetzung des Schutzalters für Prostituierte von 16 auf 18 Jahre sei sinnvoll.
Die Zuständigkeit des Bundes und die von ihm bereits unternommenen Schritte sprechen nach Meinung des Regierungsrates jedoch klar gegen eine kantonale Regelung. Der Bundesrat habe Anfang Juni dieses Jahres das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch genehmigt.
Die am 1. Juli in Kraft getretene Konvention wolle die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Der Beitritt der Schweiz werde verschiedene Anpassungen des Strafgesetzbuches erfordern. So werde namentlich die Inanspruchnahme sexueller Dienste von 16- bis 18-Jährigen gegen Geld oder sonstige Vergünstigungen strafbar zu erklären sein. (sda)