3600 Franken Strafe für «Pussy-Boot»-Künstlerin

Aktualisiert

Japan3600 Franken Strafe für «Pussy-Boot»-Künstlerin

Im Kajak in Form einer Vagina kann eine Richterin keine Kunst erkennen. Dass ihr Werk zu einem Prozess geführt hat, stösst bei der 44-jährigen Megumi Igarashi aber nur auf Spott.

von
kko

Nach einem aufsehenerregenden Gerichtsprozess ist die japanische «Vagina-Künstlerin» Megumi Igarashi zu einer Geldstrafe von 400'000 Yen (rund 3600 Franken) verurteilt worden.

Das Tokioter Bezirksgericht sprach die Künstlerin am Montag der Verbreitung von «obszönem Material» schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte 800'000 Yen gefordert. Die 44-jährige Künstlerin will in Berufung gehen.

Vagina-Plastiken in Schaufenster

Megumi Igarashi war vor zwei Jahren festgenommen worden, weil sie einen Bauplan für ihr «Pussy-Boot», ein Kajak in Form ihrer Vagina, als Datensatz für 3-D-Drucker verbreitet hatte.

Nach heftigen Protesten und Widerspruch ihrer Anwälte kam sie wenige Tage später wieder frei, wurde dann aber nach wenigen Monaten erneut festgenommen, nachdem sie im Schaufenster ihres Tokioter Geschäfts kleine Plastiken in Form von Vaginen präsentiert hatte.

Richterin erkennt in «Pussy-Boot» keine Kunst

«Ich glaube fest daran, dass ich unschuldig bin. Ich werde bis zuletzt kämpfen», sagte Igarashi nach dem Urteil. Ihr gehe es mit ihrer Arbeit darum, «die Vorstellung von Obszönität zu verändern, die allein der männlichen Perspektive entspricht», fuhr die Künstlerin fort.

Sie äusserte sich enttäuscht, dass sie mit ihrer Arbeit auf kein Verständnis bei der Richterin - und damit einer Frau - gestossen sei. Nach Angaben eines ihrer Anwälte mochte die Richterin in den Daten zu Igarashis Kajak keine Kunst erkennen.

«Ein Körperteil ist nicht schuldig»

Trotz einer florierenden Porno-Industrie ist die Zurschaustellung von Genitalien in Japan verboten. Diese werden normalerweise nur verpixelt oder mit schwarzem Balken gezeigt.

Dass ihre Genitalien zum Gegenstand eines juristischen Verfahrens wurden, stösst bei der Künstlerin, die sich auch Rokude Nashiko (Böses Mädchen) nennt, auf Spott.

«Ich bin unschuldig, denn weder die Daten für weibliche Genitalien noch meine Kunstwerke in Form von Vaginen sind obszön», sagte sie dem Gericht im vergangenen Jahr. Zu dem Termin am Montag erschien sie mit einem Spruchband, auf dem stand: «Ein Körperteil ist nicht schuldig». (kko /afp)

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