Notruf – «Prostituierte ist hässlich»

Aktualisiert

In EnglandNotruf – «Prostituierte ist hässlich»

In Panik tippt ein Brite die 999 ins Telefon – die nationale Notrufnummer. Sein Problem: Die Prostituierte, mit der er sich verabredet hat, ist unattraktiv.

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Ein Notruf der anderen Art erreicht die Polizei in der britischen Stadt Solihull letzte Woche: Ein Mann bittet die Beamtin am Apparat, sofort jemanden zu ihm zu schicken. Was genau passiert ist, will er zuerst nicht sagen. Doch dann rückt er heraus mit der Sprache: Er habe sich mit einer Frau getroffen, die in einer Zeitung für «Dienstleistungen» wie Massagen inseriert habe.

Der Anrufer schildert, er habe sich mit der Frau, die offensichtlich mehr als nur Massagen anbot, vor einem Hotel getroffen. Dann der Schock: Die Prostituierte sah nicht so aus, wie versprochen. «Sie hat sich total falsch beschrieben und dargestellt.» Für den enttäuschten Freier ist der Fall klar: Die Frau hat gegen das Konsumentenschutzgesetz verstossen, das besagt, dass Waren von guter Qualität sein und den Beschreibungen des Verkäufers entsprechen müssen. Er verlangt von der Polizistin, dass rechtlich gegen die «Betrügerin» vorgegangen wird.

Polizei veröffentlicht «Notruf»

Die Polizistin unterbricht den Mann, als sie realisiert, dass es sich nicht um einen Notfall handelt. Der Freier wird belehrt, dass nicht die Frau gegen das Gesetz verstossen hat, sondern möglicherweise er selbst gegen die Prostitutionsbestimmungen.

Dafür wird er zwar nicht belangt. Weil der Mann aber weiter auf seiner Beschwerde beharrt, flattert ihm kurze Zeit später eine Verwarnung der Polizei ins Haus. «Die Zeit der Polizei zu vergeuden ist eine Straftat und kann mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft werden», schreibt die West Midlands Police auf ihrer Website. Zudem veröffentlicht sie seinen «Notruf», der sich auf Youtube bereits verbreitet hat.

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