IndienKein Maoist – Schweizer darf endlich nach Hause
Der Schweizer Jonathan B., der im Juli in Indien verhaftet wurde, darf nach Hause. Ein Gericht entschied jetzt, dass die Vorwürfe, er sei Maoist, nicht haltbar sind.

Der Westschweizer Jonathan B. wurde im Juli in Indien verhaftet. Jetzt darf er endlich nach Hause.
Jonathan B.* sitzt seit Juli in Indien fest. Er wurde damals verhaftet, weil er in Thrissur an einer Gedenkfeier für einen Maoistenführer teilgenommen haben soll, der kurz zuvor bei einer Explosion ums Leben gekommen war. Touristen ist es in Indien untersagt, sich an politischen Veranstaltungen zu beteiligen. Dies verstösst gegen die Visa-Bestimmungen.
Nun hat ein Richter entschieden, dass B. in die Schweiz zurückkehren darf, schreiben indische Medien. Der Westschweizer sei weder in Indien noch sonst in einem Land als radikaler Aktivist aufgefallen, lautete die Begründung. Es gebe keine Beweise, dass der 24-Jährige ein Maoist sei. B. hatte stets seine Unschuld beteuert und angegeben, kurzfristig von der Veranstaltung erfahren zu haben und aus Neugier hingegangen zu sein.
«Polizeiaktion war Schikane»
Der Polizei warf das Gericht zudem Verfahrensmissbrauch vor. Sie hatte B. beschuldigt, maoistische Literatur zu besitzen und an der Feier eine 15-minütige Rede gehalten zu haben. Bei der Durchsuchung des Hotelzimmers wurden jedoch keine Hinweise auf maoistische Aktivitäten gefunden.
Auch habe der Westschweizer Student keinen Vortrag gehalten. B. hatte als Ausländer bei den Anwesenden Neugier geweckt. Deshalb stellte er sich kurz vor, was von der Polizei als Rede gedeutet wurde. Doch die Übersetzung seiner Worte machte dem Richter deutlich, dass der Inhalt nichts mit Politik zu tun hatte. «Ich bin ein Student und kam her, um die absolute Freiheit, die freie Meinungsäusserung und gewisse Ereignisse zu studieren», wird B. zitiert.
Für das Gericht gab es deshalb keine Gründe, den Studenten weiter festzuhalten. Es sei bedauerlich, dass Besucher wie B. während einer Polizeiaktion so schikaniert würden, hielt es am Dienstag fest. Nun wolle man sofort Schritte einleiten, um eine einfache Rückkehr in die Schweiz zu ermöglichen.
*Name der Redaktion bekannt