«Pfarrer Braun» liest den Medien die Leviten

Aktualisiert

Ottfried Fischer«Pfarrer Braun» liest den Medien die Leviten

Eine Prostituierte, ein Zuhälter, ein Journalist und ein Promi treffen sich in einem Gericht, um über ein Sextape und eine Nötigung zu streiten. Wäre die Geschichte nicht wahr, könnte sie aus dem TV stammen.

Philipp Dahm
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Philipp Dahm

Es ist eine dreckige Schlacht, die da vor dem Amtsgericht München geschlagen worden ist, doch Ottfried Fischer darf sich am 25. Oktober als Sieger fühlen. Zumindest haben die Juristen dem Schauspieler Recht gegeben. Doch was vielleicht noch wichtiger ist: Fischers Mut und Kampfgeist haben die glatten Gepflogenheiten einer ganzen Branche offengelegt. Sein Fall zeigt, dass das Leben als Prominenter und dessen Umgang mit den Medien ein Vabanque-Spiel sein können.

Die Nutten und die «Bild»

Was ist passiert? «Der Bulle von Tölz» bemerkte auf seiner Kreditkartenabrechnung, dass insgesamt 74 366 Euro fehlten. Das Geld war zu Zeitpunkten und an Orten abgehoben worden, an denen er unmöglich der Bezieher gewesen sein konnte: Der Schauspieler erstattete laut «Spiegel Online» am 15. September 2009 Anzeige und musste zwei Tage später in der «Bild» lesen, dass er «Probleme mit Prostituierten und Kreditkarten habe». Er streite mit vier Nutten um 30 000 Euro, berichtete das Boulevardblatt.

Zuvor hatte der Darsteller offenbar tatsächlich ein Etablissement besucht und war dabei gefilmt worden. Mit diesem Band im Gepäck meldete sich Zuhälter Mike bei einem «Bild»-Redaktor, traf diesen in der Kantine des Axel Springer Verlages in Berlin und berichtete von dem amourösen Intermezzo. Wenig später überwies der Medienriese dem Rotlicht-Schergen 3500 Euro. Der Buchungstext lautete gemäss «Süddeutscher Zeitung»: «Bild 170709 Infohon Ottfried Fischer». Am 17. September war der «Bild»-Artikel über den Darsteller erschienen. Zuhälter Mike sei eine Summe zwischen 50 000 und 100 000 Euro versprochen worden, wenn weitere Geschichten folgen.

Ein Deal mit dem Teufel

Am 13. Oktober erhielt Fischers PR-Agentin Brigitte M. einen Anruf jenes «Bild»-Redaktors, mit dem sie ein freundschaftliches Verhältnis pflegte. Der Schreiberling berichtete ihr von dem Video: «Gemeinsam» hätten die beiden daraufhin überlegt, was man «Gutes für Fischer» tun könne, zitiert der «Spiegel» ihre Aussage. Sie sei unter «Zugzwang» geraten, aber nicht «unter Druck gesetzt worden»: Mit Journalisten mache sie in solchen Fällen einen «Deal, eine Form von Handel». Im Fall von Fischer einigten sich die beiden auf ein grosses Exklusivinterview mit dem Schauspieler.

Obwohl er kein Freund der «Bild» war und dem Blatt selten als Gesprächspartner zur Verfügung stand, willigte der 56-Jährige ein – auch weil Brigitte M. ihm ihre Einschätzung mitteilte: «Wenn wir nicht darauf eingehen, dann ist dein 'Pfarrer Braun' weg, deine Werbeverträge, dein Schlachthof – deine Karriere am Ende.» Sie habe ihm damit keine Angst machen wollen, erklärt sie später vor Gericht, doch der TV-Geistliche fühlte sich bedrängt und wollte auch seiner Lebensgefährtin und seinen beiden Kindern weitere schlechte Presse ersparen.

Angst vor dem Inhalt des «Giftschrankes»

Als das Interview unter dem Titel «Die Huren nutzten mich aus» erschien, wunderten sich Medien-Macher über Fischers Kuschelkurs: Als ARD-Talker Reinhold Beckmann den Darsteller vor der Kamera auf den Artikel ansprach, rechtfertigte sich Fischer, er müsse dort ansetzen, wo er von den Leuten auch gelesen werde. Doch dann überlegte er es sich anders: Nach seiner Anzeige überprüften die Behörden offenbar die Kontobewegungen bei «Bild» und erfuhren so von der 3500-Euro-Zahlung. Eine Durchsuchung der Redaktionsräume nach einem «Giftschrank» unterliessen sie jedoch. Dennoch spricht der Axel Springer Verlag von einer Verletzung der Pressefreiheit.

Nachdem der 29-jährige Journalist versichert hatte, er habe keinen Druck auf Fischer und seine PR-Frau ausüben wollen, lag es an dem Richter zu entscheiden, ob eine Nötigung vorlag. Und Hilmar Buch entschied sich gegen den Boulevard: Eine Nötigung liegt vor – selbst wenn die Agentin vorauseilend gehandelt habe. Wenn der Redaktor das Video kauft, muss er nicht extra mit einer Veröffentlichung drohen – denn wenn er es niemandem zeigen will, müsse er es auch nicht erwerben, begründete der Richter laut «Spiegel» seine Entscheidung: «Wenn allen Beteiligten klar ist, was passiert, dann muss man das auch nicht extra ausformulieren.»

Die fünf Angeklagten, darunter insgesamt zwei Frauen, kamen mit Geldstrafen für eine «Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs Fischers durch Bildaufnahmen» davon. Der Journalist wurde ausserdem der Nötigung für schuldig befunden: Er zahlt mit 14 400 Euro die höchste Strafe des Quintetts. Zuerst hat der Richter gar überlegt, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu folgen und den Redaktor ins Gefängnis zu stecken.

Freiheit und die Freiheit des anderen

Ein Sprecher der Axel Springer AG nannte das Urteil gegen den Ex-Mitarbeiter «falsch und für Journalisten und Verlage absolut nicht hinnehmbar. Ein Freispruch wäre die einzig richtige Entscheidung gewesen.» So würde jede journalistische Recherche potenziell kriminalisiert, so der Verlag. Fischers Anwalt Steffen Ufer betont dagegen, es sei seinem Mandanten um den Abschreckungseffekt gegangen. «Die Grenzen sind hier masslos überschritten worden. Die Pressefreiheit ist keine Erpresserfreiheit.»

Entschuldigt haben sich bei dem Schauspieler übrigens die vier Angeklagten aus dem Rotlichtmilieu. Der Schreiberling hingegen war sich vor dem Urteil keiner Schuld bewusst. Erst als Fischers Rechtsbeistand ihn auf sein Schamgefühl ansprach, sagte er laut «Spiegel»: «Wenn ich Herrn Fischer durch meine Berichterstattung verletzt haben sollte, tut mir das leid. Aber ich habe im Zuge dessen keine Straftat begangen.» Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig.

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