Joint-AngebotBekommt Lara Stoll jetzt Ärger mit dem Gesetz?
Im Internet verkauft Lara Stoll Joints, um so ihr Filmprojekt finanzieren zu können. Das Angebot ist als Witz gemeint, könnte aber ein rechtliches Nachspiel haben.
Lara Stoll braucht Geld. 7500 Franken, um genau zu sein. Mit diesem Betrag will die Schauspielerin ihr neustes Filmprojekt «128 Hours» finanzieren.
Zu diesem Zweck haben sich Stoll und ihre Freunde auf dem Crowdfunding-Portal Wemakeit.com registriert. Angeboten wird etwa ein «persönliches Dankesmail mit exklusivem erotischem Fotoanhang von Lara Stoll». Zu haben für 9 Franken. 42 Franken kostet ein «(wahrscheinlich schlecht) gedrehter Joint», der per Post verschickt werde.
Ein strafbares Vergehen
Natürlich, die Vorschläge sind mit einem Augenzwinkern zu verstehen. So ist das «angeknabberte Minipic» ja tatsächlich eine witzige Idee. Beim Verkauf von Drogen hört der Spass aber auf. Jedenfalls für die Hüter des Gesetzes.
Denn: Laut dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz ist der Besitz von Cannabis, abgesehen vom Eigengebrauch in geringfügiger Menge, strafbar. «Da Lara Stoll den Versand per Post verspricht, ist anscheinend kein (gemeinsamer) Eigenkonsum geplant. Lara Stoll würde demnach Cannabis versenden und in den Verkehr bringen, was ein strafbares Vergehen wäre», erklärt der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Steiger.
«Verfahrenskosten von einigen 100 Franken»
Auch die «öffentliche Bekanntgabe einer Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Cannabis» ist illegal, so Steiger weiter. Obwohl dieses Vorgehen in der Praxis meist nicht strafrechtlich verfolgt werde.
Trotzdem müsste Stoll damit rechnen, einige 100 Franken Busse zu bezahlen – hinzu käme eine bedingte Geldstrafe. Steiger führt aus: «Bei einer Verurteilung müsste sie die Verfahrenskosten von voraussichtlich ebenfalls einigen 100 Franken bezahlen. Die Verurteilung würde ausserdem zu einem Strafregistereintrag führen.»
Wemakeit.com als «Drogenumschlagplatz»
Rechtsanwalt Martin Steiger führt schliesslich noch einen weiteren Punkt an, den er für problematisch hält: «Wemakeit.com wird faktisch als ‹Drogenumschlagplatz› verwendet – und erhält dafür Gebühren von 10 Prozent … unfreiwillig allerdings, weil Wemakeit.com vermutlich nichts davon weiss, ansonsten könnte der ‹Reward› (oder das ganze Projekt) mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelöscht werden.»
Und was sagt die Staatsanwaltschaft dazu? Muss Stoll mit Konsequenzen rechnen? «Grundsätzlich werden solche Informationen ernst genommen und geprüft. Ob im konkreten Fall der Anfangsverdacht dann ausreicht, um ein Verfahren zu eröffnen, müsste sich zeigen», führt Muriel Tièche, Mediensprecherin der Zürcher Staatsanwaltschaft, aus. Ob es bereits zu Anzeigen gekommen ist, ist unklar.
«Muahahaha!»
Stoll selbst wollte trotz mehrmaligen Nachhakens von 20 Minuten keine Stellung zu ihrer Aktion abgeben. Auf Facebook schrieb sie hingegen: «Wenn ihr nur wüsstet, was ICH unter erotischen Fotos verstehe ... Muahahaha! Spendet, wenn ihrs rausfinden wollt!»
Das «persönliche Dankesmail mit exklusivem erotischem Fotoanhang» von ihr wurde mittlerweile übrigens schon rund 90-mal (Stand: Donnerstagnachmittag) gekauft. 24 Stunden davor waren es erst vier Angebote gewesen.