Macht sie sich mit ihrem Facebook-Post strafbar?

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Steffi BuchliMacht sie sich mit ihrem Facebook-Post strafbar?

Steffi Buchli hat online die Handynummer eines Kritikers veröffentlicht. Mit diesem Vorgehen überschreitet sie juristisch gesehen eine Grenze.

Yves Schott
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Yves Schott
SRF-Moderatorin Steffi Buchli wird auf Facebook übel beschimpft.
User Marcel D. schreibt unter anderem: «Steffi Buchli ist eine mega extrem unschöne Frau, schweizerisch extrem negativ emanzipiert, von Weiblichkeit ist gar nichts vorhanden.»
Steffi Buchli reagiert sofort und veröffentlich D.'s Handynummer. Dazu meint sie: «Pizza-Bestellungen nimmt er keine entgegen, hab's probiert.»
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SRF-Moderatorin Steffi Buchli wird auf Facebook übel beschimpft.

SRF/Miriam Kuenzli

Zugegeben: Nett war es nicht, was Marcel D.* auf Facebook über die SRF-Moderatorin geschrieben hat: «Steffi Buchli ist eine mega extrem unschöne Frau, schweizerisch extrem negativ emanzipiert, von Weiblichkeit ist gar nichts vorhanden.» Und weiter: «Treten Sie ab, Sie taugen nichts, Sie sind ein dummes CH-Tussie!!!»

Die 36-Jährige reagierte prompt. «Haters gonna hate», entgegnete sie ebenfalls auf Facebook. «Heute mit dem sympathischen Marcel D.» Dazu der ironische Kommentar: «Pizza-Bestellungen nimmt er keine entgegen, habs probiert.» Vor allem aber postet Buchli, für alle Welt sichtbar, die Handynummer ihres Haters.

Klage hätte intakte Chancen

Bloss: Ist das überhaupt legal? Nicht wirklich, meint IT-Rechtsexperte Martin Steiger. «Der Betroffene hätte in diesem Fall intakte Chancen, dass er mit einer Klage Erfolg hat.» Der Rechtsanwalt räumt aber ein, dass sich der Aufwand finanziell kaum lohnen würde: «Es handelt sich zwar um eine Persönlichkeitsverletzung, allerdings um keine besonders schwerwiegende, angesichts der Umstände.»

Der Zürcher IT-Jurist David Rosenthal bringt noch einen anderen Punkt ins Spiel: «Ich würde mir in solchen Situationen mehr Sorgen machen, ob eine Anprangerung Dritte zu Straftaten gegen die Person verleitet; dann kann auch der Vorwurf der Anstiftung im Raum stehen.»

«Let's move on. Geniesst die Sonne»

Doch auch Buchli selbst könnte juristisch gegen D. vorgehen. Schliesslich wurde sie öffentlich diffamiert. Martin Steiger hält dies aber für übertrieben. Zumindest in dieser Angelegenheit. «Wenn sich jemand einfach beleidigt fühlt, rate ich von Klagen ab. Drohungen, zum Beispiel gegen öffentliche Personen wie Prominente oder Politiker, muss man hingegen ernst nehmen.»

Grundsätzlich empfiehlt der Rechtsanwalt, online keine persönlichen Daten wie Fotos oder Namen Dritter zu veröffentlichen.

Für Steffi Buchli ist die Angelegenheit jedenfalls erledigt. D. habe sich in aller Form bei ihr entschuldigt «und mir versichert, dass er nicht bei Sinnen gewesen sei, als er die Beleidigungen gegen mich niedergeschrieben hat. Let's move on. Geniesst die Sonne», schreibt die Moderatorin auf ihrer Facebook-Seite.

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