Mord in KarlsruheFrau (25) ermordet – Täter stellt sich nach 28 Jahren
Ein Mann hat sich in Basel der Polizei gestellt und gestanden, vor 28 Jahren in Karlsruhe eine 25-jährige Italienerin getötet zu haben.

Die Blutttat ereignete sich am 21. Juni 1987 in enem Wald in Karlsruhe.
Nach fast 28 Jahren steht ein Mordfall vor seiner plötzlichen Aufklärung: Ein Mann hat sich Ende Februar in Basel der Polizei gestellt. «Es handelt sich um einen Deutschen, der sich aus freien Stücken bei der Polizei gemeldet hat», sagt Kriminalkommissär Peter Gill auf Anfrage. Der mutmassliche Täter lebte in Basel und gab an, am 21. Juni 1987 in Karlsruhe in Deutschland die 25-jährige Italienerin Antonella B. getötet zu haben.
Aufgrund seiner glaubhaften Aussagen sei der 47-Jährige dringend tatverdächtig, sei inzwischen ausgeliefert und sitze in Untersuchungshaft, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Warum er sich nach 28 Jahren bei der Polizei meldete, ist unklar: «Er konnte offenbar mit der Last nicht mehr leben», sagt Tobias Wagner von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Wegen Popkonzert hörte niemand die Schreie
Der damals 20-Jährige lebte 1987 in Karlsruhe. Wenige Tage nach der Tat sei er in die Schweiz ausgereist, wo er seither lebte. «Er stand bis heute nie im Fokus der Ermittler», so die Polizei. Zur weiteren Bearbeitung des Falls wurde jetzt erneut eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. «Wir klären ab, ob es damals Versäumnisse gab», so Wagner.
Damals fahndeten 20 Ermittler nach dem Täter. «Eine wirklich heisse Spur zum Täter gab es in dem Fall nie», erinnerte sich noch 2012 ein Sprecher der Karlsruher Polizei. Der Mörder hatte am 21. Juni 1987 eine Velofahrerin im Hardtwald in Karlsruhe überfallen. Er schleifte sie ins Dickicht, malträtierte, fesselte und ermordete sie.
Die Ermittler gingen von einem Ritualmord aus – weil es am Tatort laut Wagner «Auffälligkeiten gab, die darauf schliessen liessen». Offenbar aber hörte niemand ihre Schreie. Weil zur Tatzeit Tina Turner ein Konzert im nahen Wildparkstadion gab, war es laut.
Lebenslange Haft droht
Unklar ist, ob der mutmassliche Täter nach dem Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. «Wenn ein Tatverdächtiger zwischen 18 und 21 Jahren alt ist, kann der Richter entscheiden, welches Recht zur Anwendung kommt», erklärt Wagner.
Demnach droht ihm eine Haftstrafe zwischen zehn Jahren und lebenslänglich. (aj/cs/sda)